Selbstverständlichkeiten gewesen. Häufig hat er ihnen beredten Aus-
druck verliehen, so vor allem in seiner schon erwähnten Ansprache
beim 25jährigen Regierungsjubiläum des Kaisers: „Wir, die wir
mit Ew. Majestät durch heilige Bündnisverträge zum
Wohle unseres geliebten Vaterlandes unverbrüchlich
verbunden sind, dürfen es besonders dankbar rühmen,
daß es Ew. Majestät Weisheit jederzeit gelungen ist,
.. den Einzelstaaten diejenige Selbständigkeit zu wahren,
die sie zur Erfüllung der ihnen eigenen Aufgaben be-
dürfen. Wie wir aber in der uns verbürgten Selbstän-
digkeit eine Grundlage des inneren Friedens und eine
Gewähr für die Wohlfahrt des Reiches und seiner Glieder
erblicken, so können auch Ew. Majestät versichert sein,
daß wir in gleicher Treue an den uns obliegenden Pflich-
ten festhalten, und daß das Wohl des Reiches der Leit-
stern unserer Handlungen und Entschließungen bleiben
wird!“
Dabei bedeutet dieses bewußte Anhalten an den Grundlagen
des Reichsaufbaues bei unserem Könige keineswegs nur das
pflichtmäßige Festhalten verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte,
sondern vor allem eine Bertiefung seiner königlichen und bundes-
fürstlichen Pflichten. Unter welchen Gesichtspunkten er die Boden-
ständigkeit des Stammesgedankens und die Jahrhunderte über-
dauernde Anhänglichkeit an das Haus Wettin erfaßt, hat er einmal
aus folgenden Worten erkennen lassen: „Unsere Zeit mit ihrer
Beweglichkeit und Unstetigkeit erscheint mir besonders
dazu angetan zu sein, sich die hohe sozialpolitische Be-
deutung zuvergegenwärtigen, welche einemjahrhunderte-
langen und in so mancher Hinsicht beilsamen Festhalten
an der beimatlichen Scholle innewohnt.“
Wie bei jedem selbständigen Wirtschaftskörper, ist nun auch und
erst recht beim Staate die Vorbedingung seines Bestehens und der
Erfüllung seiner Aufgaben die finanzielle Selbständigkeit. Ohne
eigene Finanzgewalt muß ein Staat zugrunde geben. Nach dem
Verfassungsbau des Deutschen Reiches und den Absichten seiner
Gründer ist davon auszugehen, daß den Bundesstaaten die direkten
Steuern (vor allem also Einkommensteuern und Vermögenssteuern)
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