Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

IV. Kriegqswirtschaft 159 
kung ausgeschlossen. Anzeigepflicht, Ubernahme, Derteilung, Oreis- 
regulierung usw. sind im wesentlichen ebenso geregelt wie bei den zucker- 
haltigen Futtermitteln. 
Neben der planmäßigen Bewirtschaftung der vorhandenen anerkannten 
Futtermittel ist die Erschließung neuer Futtermittelquellen eingehendem 
wissenschaftlichen und technischen Studium unterzogen worden. Um die 
vorhandenen Möglichkeiten planmäßig und einheitlich zu verwirklichen, ist 
der Kriegsausschuß für Ersatzfutter errichtet worden, der sich insbeson- 
dere mit der Herstellung von Futterbefe, von Strohkraftfutter, von Holz- 
kraftfutter und von Futter aus Beidekraut mit gutem Erfolge beschäftigt. 
Eine besondere Aufgabe hat er bei der Tutzbarmachung des Leimleders als 
Kraftfuttermittel erbalten. Unter Leimleder sind Weichteile der Haut zu 
verstehen, die bei den Dorbereitungen zum Gerben der Häute entfernt 
werden. Sie sind reich an Eiweiß und fetthaltig. In der Hauptsache dienen 
diese Abfälle zur Herstellung von Leim, doch werden sie in den Gerbereien 
gelegentlich auch zum Füttern von Schweinen verwendet. Infolge des 
Mangels an eiweißhaltigen Futterstoffen hat man jetzt das Augenmerk 
auf dieses Leimleder gerichtet, das bei dem Rückgange des Bedarfs der In- 
dustrie an Leim unbedenklich und in großem Umfange für Futterzwecke 
verwendet werden kann. Nachdem sein Futterwert in natürlichem SZu- 
stande durch ausgedehnte Fütterungsversuche an Schweinen erprobt worden 
war, ist es gelungen, Leimleder auf ein handliches, haltbares, versandfähiges 
Kraftfutter zu verarbeiten, das durch wissenschaftliche und praktische Fütte- 
rungs-- und Stoffwechselversuche als sehr hochwertig und zuträglich erwiesen 
ist. Durch Derordnung vom 24. Februar lolé ist der Kriegsausschuß für 
Ersatzfutter, der sich an den Vorarbeiten erfolgreich beteiligt hatte, mit der 
Bewirtschaftung betraut worden. Dorrat und Anfall an Leimleder ist ihm 
anzuzeigen; Leimleder darf nur durch ihn abgesetzt werden und ist nach seinen 
Weisungen zu verarbeiten. Das Futter wird nach Möglichkeit in den Fabriken 
hergestellt, die das Leimleder bisher auf Leim verarbeitet haben und 
im übrigen die Leimberstellung im Rahmen des verminderten Bedarfs 
fortführen dürfen. Das bei der Futtergewinnung entbehrliche Fett ist dem 
TLeimleder zu entziehen und dem Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische 
Ole und Fette abzuliefern. Die Derwertung des Leimleders erfolgt zu 80 % 
zur HDerstellung von Futter, zu 20 % zur Herstellung von Leim und Gelatine; 
andere Derwendungsarten sind untersagt (Uber Kleie s. S. 148). 
J. Schluß. 
Die Eingriffe in das wirtschaftliche Leben, die unsere Krieqgswirtschaft 
charakterisieren, sind nicht ohne starken Widerspruch geblieben. Daß die 
Festsetzung von Böchstpreisen für zahlreiche Waren mannigfachen An- 
fechtungen begegnet ist, zu deren Begründung man sich auf häufige 
Mißerfolge berufen konnte, die bei dieser Regelung eintraten, ist bereits 
im Abschnitt E dargelegt worden; dort ist indessen versucht worden nach- 
zuweisen, daß die unleugbar vorgekommenen Mißerfolge nicht dem System,
	        
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