VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer 255
b) Neben der Fürsorge für die Erhaltung der Kriegerfamilien in der
Wohnung hat die gewaltige Preissteigerung in allen Verbrauchsgegenständen
eine besondere Lebensmittelfürsorge erweckt. Allmählich sind die
Gemeinden dazu übergegangen, ihre gesamte Bevölkerung mit Lebens-
mitteln möglichst günstig zu versorgen. Aber in diesem allgemeinen Ziele
werden die Familien, die die Kriegsunterstützung beziehen, bevorzugt.
Die Kriegerfamilien erhalten Anweisungen und Bezugsscheine, auf die
sie Lebensmittel, die von der Stadt ausgegeben werden, teils kostenlos,
teils zu billigeren Preisen beziehen. An erster Stelle steht darin die Milch-
versorgung der Säuglinge. Wichtig ist auch die Schulspeisung der be-
dürftigen Kinder der Ausmarschierten. Unter Mithilfe freiwilliger Liebes-
tätigkeit wirken hier die Gemeinden sehr zweckmäßig und segensreich. Die
Speisung der Kriegerfamilien setzt sich fort in der Gewährung von Mittag-
essen. Auf Grund von Speisemarken erhalten sie in den Volksküchen usw.
Mittagsmahlzeiten zu ermäßigten Preisen. Bei der Lieferung fertiger
Speisen blieb es nicht; es gelangen jetzt Butter, Kartoffeln, Mehl, Brot,
Hülsenfrüchte usw. zur Ausgabe.
c) 1. Die meisten Kriegsteilnehmer hatten vor ihrer Einberufung eine
versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt. Insofern hatten ihre Familien-
mitglieder freie ärztliche Behandlung von seiten der Krankenkasse. Infolge
Ausscheidens aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit erlosch vielfach die
Mitgliedschaft der Einberufenen bei der Krankenkasse, da die Ehefrau nicht
imstande war, selbst freiwillig die Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten. Nun
ist es gewiß für jede einzelne Familie — besonders für die Kinder — von
großem Werte, wenn auch während des Krieges jederzeit kassenärztliche
Hilfe, Arznei und andere Kassenleistungen zur Verfügung stehen. In rich-
tiger Erkenntnis dieser Tatsache haben die Unterstützungskommissionen vielfach
die Weiterversicherung und Familienversicherung zur Kranken-
kasse aus der Familienunterstützung zu gewähren beschlossen. Überall
wo es zweckmäßig erschien, und wo die Unterstützten die Versicherung nicht
freiwillig fortzahlten oder der Arbeitgeber des Kriegsteilnehmers die Kranken-
kassenbeiträge nicht als Unterstützung übernahm, trat der Lieferungsverband
ein und zahlte die Beiträge in der niedrigsten Lohnklasse weiter. Soweit
Familien der Kriegsteilnehmer nicht versicherungsfähig sind, haben sich in
manchen Gemeinden die praktischen Ärzte bereit erklärt, die ihnen von der
Kriegsfürsorge Überwiesenen unentgeltlich zu behandeln. Die Kosten
der Heilmittel übernimmt dabei die Gemeinde und bezahlt auch in
außergewöhnlichen Fällen die Ärzte. In einigen andern Lieferungs-
verbänden sind die Ärzte mit der Gemeindeverwaltung in eine vertragliche
Regelung eingetreten. Die Kriegsfürsorge zahlt in Teilbeträgen an die
Vereinigung der Ärzte, die dann den einzelnen Ärzten die zustehenden
Honorare überweist. Auch mit den Apotbekervereinen sind vielfach
besondere Abkommen getroffen. Die Stadt Stuttgart hat sich an der
Gründung einer besonderen Kasse (Kriegsunterstützungskasse) beteiligt,
aus der in erster Linie die Kosten der ärztlichen Behandlung bestritten werden;
beteiligt sind an dieser Kasse noch die Ortskrankenkasse und die Amtskorporation