Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer 255 
b) Neben der Fürsorge für die Erhaltung der Kriegerfamilien in der 
Wohnung hat die gewaltige Preissteigerung in allen Verbrauchsgegenständen 
eine besondere Lebensmittelfürsorge erweckt. Allmählich sind die 
Gemeinden dazu übergegangen, ihre gesamte Bevölkerung mit Lebens- 
mitteln möglichst günstig zu versorgen. Aber in diesem allgemeinen Ziele 
werden die Familien, die die Kriegsunterstützung beziehen, bevorzugt. 
Die Kriegerfamilien erhalten Anweisungen und Bezugsscheine, auf die 
sie Lebensmittel, die von der Stadt ausgegeben werden, teils kostenlos, 
teils zu billigeren Preisen beziehen. An erster Stelle steht darin die Milch- 
versorgung der Säuglinge. Wichtig ist auch die Schulspeisung der be- 
dürftigen Kinder der Ausmarschierten. Unter Mithilfe freiwilliger Liebes- 
tätigkeit wirken hier die Gemeinden sehr zweckmäßig und segensreich. Die 
Speisung der Kriegerfamilien setzt sich fort in der Gewährung von Mittag- 
essen. Auf Grund von Speisemarken erhalten sie in den Volksküchen usw. 
Mittagsmahlzeiten zu ermäßigten Preisen. Bei der Lieferung fertiger 
Speisen blieb es nicht; es gelangen jetzt Butter, Kartoffeln, Mehl, Brot, 
Hülsenfrüchte usw. zur Ausgabe. 
c) 1. Die meisten Kriegsteilnehmer hatten vor ihrer Einberufung eine 
versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt. Insofern hatten ihre Familien- 
mitglieder freie ärztliche Behandlung von seiten der Krankenkasse. Infolge 
Ausscheidens aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit erlosch vielfach die 
Mitgliedschaft der Einberufenen bei der Krankenkasse, da die Ehefrau nicht 
imstande war, selbst freiwillig die Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten. Nun 
ist es gewiß für jede einzelne Familie — besonders für die Kinder — von 
großem Werte, wenn auch während des Krieges jederzeit kassenärztliche 
Hilfe, Arznei und andere Kassenleistungen zur Verfügung stehen. In rich- 
tiger Erkenntnis dieser Tatsache haben die Unterstützungskommissionen vielfach 
die Weiterversicherung und Familienversicherung zur Kranken- 
kasse aus der Familienunterstützung zu gewähren beschlossen. Überall 
wo es zweckmäßig erschien, und wo die Unterstützten die Versicherung nicht 
freiwillig fortzahlten oder der Arbeitgeber des Kriegsteilnehmers die Kranken- 
kassenbeiträge nicht als Unterstützung übernahm, trat der Lieferungsverband 
ein und zahlte die Beiträge in der niedrigsten Lohnklasse weiter. Soweit 
Familien der Kriegsteilnehmer nicht versicherungsfähig sind, haben sich in 
manchen Gemeinden die praktischen Ärzte bereit erklärt, die ihnen von der 
Kriegsfürsorge Überwiesenen unentgeltlich zu behandeln. Die Kosten 
der Heilmittel übernimmt dabei die Gemeinde und bezahlt auch in 
außergewöhnlichen Fällen die Ärzte. In einigen andern Lieferungs- 
verbänden sind die Ärzte mit der Gemeindeverwaltung in eine vertragliche 
Regelung eingetreten. Die Kriegsfürsorge zahlt in Teilbeträgen an die 
Vereinigung der Ärzte, die dann den einzelnen Ärzten die zustehenden 
Honorare überweist. Auch mit den Apotbekervereinen sind vielfach 
besondere Abkommen getroffen. Die Stadt Stuttgart hat sich an der 
Gründung einer besonderen Kasse (Kriegsunterstützungskasse) beteiligt, 
aus der in erster Linie die Kosten der ärztlichen Behandlung bestritten werden; 
beteiligt sind an dieser Kasse noch die Ortskrankenkasse und die Amtskorporation