Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

X. Die Genossenschaften und der Krieg 311 
Im ganzen kann schon heute von den landwirtschaftlichen Genossen- 
schaften während der Kriegszeit gesagt werden, daß sie für die Sicherung 
der Volksernährung eine außerordentlich wertvolle Arbeit geleistet haben. 
Schluß. 
Blicken wir auf die Kriegsarbeit der Genossenschaften zurück, so können 
wir feststellen, daß die Genossenschaften in dem Wirtschaftskampf, den uns 
die Gegner aufgenötigt haben, nicht nur ihre Stellung vollauf gehalten, 
sondern auf allen Gebieten noch Wertvolles geschaffen haben. Darüber 
hinaus rüsten sie sich für die kommenden Aufgaben des Friedens. 
Das die genossenschaftliche Arbeit besonders wertvoll macht, das sind 
die Kräfte, auf denen ihr Erfolg beruht, die sie weckt und fördert: Selbsthilfe, 
Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. So wie unsere militärischen 
Erfolge nur möglich gewesen sind, weil wir die Verteidigung des Vater- 
landes auf den Boden der Nation gestellt haben und jeden einzelnen zur 
Wehr heranziehen, so verlangt auch die erfolgreiche Führung des Wirtschafts- 
kampfes, daß jeder an seinem Teile dabei mithilft, sich seiner Pflicht und 
seiner Verantwortung bewußt wird. Den Weg zur Lösung dieser Aufgaben 
suchen wir in Organisationen, die die vorhandenen Kräfte zusammenfassen, 
aber doch dem einzelnen die Möglichkeit zur Betätigung geben. Die zahl- 
reichen Kriegsgesetze erreichen dies dadurch, daß sie die Durchführung der 
Maßnahmen auf Städte und Gemeinden übertragen und auf dem Wege 
über die Selbstverwaltung dieser Organe die Mitarbeit der einzelnen ermög- 
lichen. Die Durchführung der gesamten wirtschaftlichen Kriegsorganisation 
ist nur dank der Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltungskörper ermöglicht 
worden. Deren große Erfolge wären jedoch nicht möglich gewesen, wenn 
nicht die Genossenschaften in der glücklichsten Weise vorgearbeitet hätten. 
Hierzu tritt der ethische Wert der genossenschaftlichen Arbeit. Gewiß 
ist auch das genossenschaftliche Unternehmen ein geschäftliches Unternehmen, 
das die Grundsätze solider Geschäftsführung nicht ungestraft verletzen darf. 
Aber es ist doch ein geschäftliches Unternehmen besonderer Art. Sein Zweck 
ist nicht darauf gerichtet, einen möglichst hohen Gewinn herauszuwirtschaften, 
sondern den Erwerb und die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern. Das 
Wesentliche der genossenschaftlichen Unternehmungsform beruht darin, daß 
die Mitglieder der Genossenschaft auch gleichzeitig die Kunden sind. In- 
haber des Geschäfts und Kunden sind also dieselben Personen. Das Mitglied 
einer Genossenschaft kauft bei seiner Rohstoffgenossenschaft, nimmt das Dar- 
lehn bei seiner Kreditgenossenschaft auf usw. Die Beziehungen zwischen 
Mitglied und Genossenschaft sind daher ganz anders als zwischen dem 
Kunden und Kaufmann. 
Dazu kommt ferner, daß die Genossenschaft auf der gemeinsamen 
Haftung der Mitglieder beruht. „Einer für alle, alle für einen“, ist genossen- 
schaftlicher Grundsatz. Das ist der Wert der genossenschaftlichen Arbeit, 
daß sie als Frucht das Bewußtsein der Verantwortlichkeit bei der Leitung 
der Genossenschaft und bei den Mitagliedern weckt und fördert.