Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr.  7317.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhöchste  Genehmigung  der  von  dem  Rhein-Ruhrkanal.Aktienverein
  zu  Duisburg  gefaßten  Beschlüsse  wegen  Abänderung
der  99.  13.  25.  26.  und  27.  des  Gesellschaftsstatuts.  Vom  31.  Januar
1869.

D.Z  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  11.  Januar
1869.  die  in  der  notariellen  Verhandlung  vom  20.  Oktober  1868.  verlautbarten
Beschlüsse  des  Rhein-Ruhrkanal-Aktienvereins  zu  Duisburg  wegen  Abänderung
der  S#.  13.  25.  26.  und  27.,  des  unter  dem  2.  Januar  1860.  genehmigten  Gesellschaftsstatuts
  zu  genehmigen  geruht.

Der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  den  genehmigten  Statutänderungen  wird  durch
das  Amtsblatt  der  Königlichen  Regierung  zu  Düsseldorf  bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  31.  Januar  1869.

Der  Finanzminister.  Der  Minister  für  Handel)  Gewerbe  und

öffentliche  Arbeiten.
ökh.  v.  d.  Heydt.  Im  Auftrage:
Moser.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats=  Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).