Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

Allgemeine Bestimmunen . . ... (Art. 
Erstes Buch. Vom Handelsstande. 
Erster Titel. Von Kaufleuien ... (Art. 
Zweiter Titel. Von dem Handelsregistern (Art. 
Dritter Titel. Von Handelsfirmen . . . . .. (Art. 
Vierter Titel. Von den Handelsbüchen (Art. 
Fünfter Titel. Von den Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten (Art. 
Sechster Titel. Von den Handkungsgewülen .-................ 
SiebenterTitel von den Handelsmäklern oder Gensalen 
Zweites Buch. Von den Handelsgesellschaften. 
Erster Titel. Von der offenen Handelsgesellschaft. 
Erster Abschnitt. Von der Errichtung der Gesellschaft (Art. 
Zweiter Abschnitt. Von dem Rechtsverhältniß der Gesellschafter 
unter einanden (Art. 
Dritter Abschnitt. Von dem Rechtsverhältniß der Gesellschaft 
zu dritten Personen . ... (Art. 
Vierter Abschnitt. Von der Auflösung der Gesellschaft und dem 
Austreten einzelner Gesellschafter aus derselben (Art. 
Fünfter Abschnitt. Von der Liquidation der Gesellschaft... (Art. 
Sechster Abschnitt. Von der Verjährung der Klagen gegen die 
Gesellschafter . . .. (Art. 
Zweiter Titel. Von der Kommanditgesellschaft. 
Erster Abschnitt. Von der Kommanditgesellschaft im Allgemeinen (Art. 
Zweiter Abschnitt. Von der Kommandicgesellschaft aus Aktien 
insbesondere .. .. (Art. 
Dritter Titel. Von der Aktiengesellschaft. 
Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze  
Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Aktionaire Art 
Dritter Abschnitt. Rechte und Pflichten des Vorstandes ....... (Art. 
Vierter Abschnitt. Auflösung der Gesellschat (Art. 
Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmungen. .. .... ...... . . . . . . .. (Art. 
Drittes Buch. Von der stillen Gesellschaft und von der 
Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäf- 
ten für gemeinschaftliche Rechnung. 
Erster Titel. Von der stillen Gesellschaft (Art. 
Zweiter Titel. Von der Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften 
für gemeinschaftliche Rechung . . . .. . (Art. 
Viertes Buch. Von den Handelsgeschäften. 
Erster Titel. Von den Handelsgeschäften im Allgemeinen. 
Erster Abschnitt. Begriff der Handelsgeschäfte ... (Art. 
Zwelter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen über Handels- 
geschart...................«............·........... (Art. 
Dritter Abschnitt. Abschließung der Handelsgeschäfte .......... (Art. 
Vierter Abschnitt. Erfüllung der Handelsgeschäfte ...... .. .... (Art. 
85 — 89.) 
90—109. 
110—122.) 
123—132.) 
133—145.) 
146—149.) 
150—172.) 
173—206.) 
207—215.) 
216— 226.) 
227—241.) 
242—248.) 
249.) 
250 —265.) 
266—270.) 
271—277. 
278—316.) 
317—323.) 
324—336.) 
                                                                                                                                                Zwei-
	        
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