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eine größere Abweichung als 4 Grad gegen das zur Vergleichung benutzte Normal,
instrument nicht zeigt.
Die Stempelung erfolgt für die Alkoholometer und Thermo- Alkoholometer
auf der Papierskale, die den Namen und Wohnort des Verfertigers und die Angabe,
daß die Skale nach Tralles getheilt ist, enthalten muß und auf welche schon vorher
von der Eichungsstelle das Gewicht in Milligrammen aufgetragen ist) bei Thermo-
metern mit Papierskale ebenfalls auf dieser, bei solchen mit Glasskale durch Auf-
kleben des auf Papier aufgedruckten Stempels.
§. 42.
Eichschein, Reduktionstabelle, Gebrauchsanweisung.
Mit jedem Alkoholometer und Thermo-Alkoholometer wird ein Eichschein und
ein Exemplar der Reduktionstabellen nebst beigedruckter Gebrauchsanweisung ausgegeben.
Ersterer enthält die Firma des Verfertigers, den Tag der Prüfung, die laufende
Nummer, den Umfang der Skale, das Gewicht des Instruments und den Stempel
der Eichungsstelle.
Der Ersatz eines verlorenen Eichscheins kann nur nach neuer Prüfung des
Instruments erfolgen, der Ersatz einer verloren gegangenen Reduktionstabelle nur
gegen Vorzeigung des Eichscheines
III. Gasmesser.
§. 43.
Zulässige Gasmesser.
Zur Eichung und Stempelung sind solche Gasmesser zuzulassen:
welche die Gasmenge nach Kubikmetern bestimmen,
bei denen die Messung des Gases durch eine rotirende, zum Theil in Wasser
oder eine andere Flüssigkeit eintauchende Blechtrommel (nasse Gasmesser),
oder durch ein System von trockenen Kammern mit beweglichen Wänden
(trockene Gasmesser) erfolgt, und
welche mit den zur Erreichung einer sicheren Abmessung erforderlichen Ein-
richtungen versehen sind.
§. 44.
Beschaffenheit der Gasmesser.
Es muß daher:
A. bei den nassen Gasmessern
die um eine horizontale Achse rotirende Trommel nicht ohne Verletzung des
später anzubringenden Stempels zugänglich sein, und in einem gasdichten Gehäuse
sich befinden, welches zugleich als Gas= und Flüssigkeits-Behälter dient;
der oberhalb des Flüssigkeitsspiegels liegende, gasfassende Theil der Trommel
dadurch zu einem möglichst unveränderlichen Kubikinhalte gebracht werden, daß der,
die-