30 §. 62.
Hauptnormale für Hohlmaaße.
Litermaaße von 2, 1, 1/4 1/8 1/16 1/32, L. aus gezogenem Messing mit ver.
stärktem abgeschliffenem Rande und eingelöthetem Boden.
Maaße von 0,2, 0,1, 0,05 und 0,02 L., ebenso aus Rothguß,
sämmtlich nach den Formen der Flüssigkeitsmaaße hergestellt, nebst den er-
forderlichen abgeschliffenen Glasplatten.
Hauptnormale für Hohlmaaße zu trockenen Körpern werden nicht angefertigt,
da die großen Kontrolmaaße durch Eichung nach Wassergewicht richtig gestellt werden
sollen und für die kleineren die Hauptnormale für Flüssigkeitsmaaße dienen können.
§. 63.
Hauptnormale für Gewichte.
Gewichte von 20 K. bis 1 G. aus vergoldetem Messing und
von 500 M. bis 1 M. aus Platin
nach der in §. 59. angegebenen Stückelung, jedoch das 20·K. stück nur einfach.
III. Kopien des Urmaaßes und Urgewichtes
§. 64.
Allgemeine Bestimmungen.
Kopien des Urmaaßes und Urgewichtes werden von der Bundes-Normal-Eichungs-
kommission für diejenigen Aufsichtsbehörden der Eichungsstellen angefertigt, welche
sie zu erhalten wünschen.
Sie werden mit einem Beglaubigungsschein versehen, aus welchem das bei
der Vergleichung befolgte Verfahren, sowie die Abweichung zu ersehen ist, welche
gegen das verglichene Original noch stattfindet, und in verschließbare Etuis eingelegt,
deren Schild den Stempel, die Bezeichnung des Inhalts, die fortlaufende Nummer
und das Jahr der Arufertigung enthält.
§. 65.
Kopien des Urmaaßes.
Kopien des in Art. 2, der Maaß- und Gewichtsordnung bezeichneten Urmaaßes
werden zu dem vorliegenden Zwecke in Form eines Strichmaaßes auf einem Messing-
stabe von quadratischem Ouerschnitte in 25 mm Stärke hergestellt, in welchen, zur
Auftragung der beiden die Länge des Meters begrenzenden Striche, die in einer
durch die Achse des Stabes gelegten Ebene gezogen sein müssen, Siberstifte einge-
lassen sind. Der Stab wird mit einer Nummer bezeichnet, mit einer Eintheilung
jedoch nicht versehen.
In dem darauf lautenden Beglaubigungsschein wird außer dem bei der Ver-
gleichung befolgten Verfahren die Temperatur angegeben, bei welcher die aus der
Ver-