Waadt:
— 621 —
Weine in einfachen Fässern (futaille) ...... Fr. 1. 50 per Ztr
Weine in Doppelfaß .. . . . ... 3. -
Wermuth in Fässen —3. —
Wein und Wermuth in Flaschen . 4. 50
Weine und Liqueure in Fässern (tonneau)
oder in Flaschen 6—
Weingeist 6—
Branntwein und Kirschenwasser.. 4. 50
Liqueure in Fässern oder Flaschen 6 —.
Rum . . . — 6. —
Bier 3. ·-
Diese Abgaben sind nur auf die Getränke nicht Schweizerischen
Ursprungs zu beziehen.
Wallis:
Die Weine, das Bier, die Liqueure, der Weingeist, Branntwein und
andere geistige Getränke fremden Ursprungs sind taxirt wie folgt:
Wein in Fässern und Bier Fr. 2. 20 per Ztr. brutto.
Branntwein, Liqueute, Wein in Flaschen
und andere geistige Getränkke ".10 S -
Weingeist................................ -20.—-- -
Neuenburg:
Genf:
Bezieht keine Gebühr auf Getränke.
Ebenfalls nicht, mit Ausnahme der Oktroigebühren der Städte Genf
und Carouge.
Auszug aus dem Oktroi-Tarif der Stadt Genf.
Weine aus dem Kanton Genf, aus den anderen Schweizerkantonen und
ab Genferischen Liegenschaften in den Zonen von Savoyen und der
Landschaft Gerz Fr. 3. 50 per Saum = 150 Liter.
Weine, auswärtite " 4.90
Weine, feine, sogen. Liqueurweine. 12.20
Wein und Essig in Flaschen:
in gewöhnlichen Flaschen —. 12. Stück.
in halben Flaschen ". —. o6
Essig und Weine, verdorbene .=3. 50 . Saum.
Weintruse (v. 15. Sept. bis 31. März) 3.50
" (v. 1. April bis 15. Sept.) l. 3.50 -
.. . . .. dr ... . . ...-· 5.55 Krug oder Flasche.
Bier in Krügen oder in Flaschen. —. 05 . Krug oder Flasche.
Obstwein * 3.— . Saum.
90. Brannt--