Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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8. 47. 
Die Mitglieder der Direktion werden vom Verwaltungsrathe gewählt. 
Dieselben sind durch schriftliche Verträge anzustellen. Ihre Anstellung ist jeder- 
zeit widerruflich, unbeschadet der Ansprüche aus den mit ihnen abzuschließenden 
Anstellungsverträgen. Die Mitglieder der Direktion können durch Personen 
vertreten werden, welche der Verwaltungsrath dazu bestimmt. 
S. 48. 
Der Direktion steht, mit den im §. 46 erwähnten Beschränkungen, die 
Leitung sämmtlicher Geschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft zu. Die- 
selbe bringt ihre eigenen, sowie die Beschlüsse der Generalversammlung und 
des Verwaltungsraths zur Ausführung, ernennt, eventuell unter Einholung der 
Genehmigung des Verwaltungsraths (§. 43 Ziffer 3), die Beamten der Gesell- 
schaft, unter Feststellung der mit denselben nach Maßgabe der vom Verwal-= 
tungsrathe §. 43 Ziffer 2 vorzuschreibenden allgemeinen Normen abzuschließen- 
den Anstellungsverträge und unter Ertheilung der etwa erforderlichen weiteren 
Dienst-Instruktion (§. 43 al. 1). Derselben liegt auch die Disziplin über 
alle Beamten ob. Die Direktion verwaltet die Fonds und Einnahmen der 
Gesellschaft. 
Dieselbe erwirbt die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlichen 
Grundstücke und sonstiges bewegliches und unbewegliches Eigenthum, leitet den 
Bau beschlossener neuer Bahnstrecken, sorgt für die Unterhaltung der Hauptbahn 
nebst Zweigbahnen und Gebäuden, bewirkt die Anschaffung und Unterhaltung 
der erforderlichen Gebäude, Materialien, Transportmittel und Utensilien, organi- 
sirt und leitet den Transportbetrieb, entwirft den Betriebs-Etat (§. 43 
Ziffer 11), die Fahrpläne und die Tarife (§. 43 Ziffer 13), schließt alle im 
Interesse der Gesellschaft ersorderlichen Kauf-, Verkauf-, Tausch-, Pacht-, 
Mieths-, Engagements-, Anleihe und sonstigen Verträge Namens der Gesell- 
schaft und vertritt die Letztere in allen Verhältnissen. 
§. 49. 
Die Erklärungen der Direktion ergehen unter der Unterschrift: 
„Die Direktion der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft"