C. Bertrag mit Bayern v. 23. November 1870. 203
heutigen Tage mit ihrer Namensunterschrift und ihrem Siegel
versehen.
So geschehen Versailles, den 23. November 1870.
v. Bismarck. Bray-Steinburg.
(L. 8.) (L. 8.)
v. Roon. Frh. v. Prankh.
(L. S.) (L. S.)
v. Lutz.
(L. S.)
Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat in Berlin
stattgefunden.
Schlußprotokoll.
Bei der Unterzeichnung des Vertrages über den Abschluß eines
Verfassungsbündnisses zwischen Seiner Majestät dem Könige von
Preußen Namens des Norddeutschen Bundes und Seiner Majestät
dem Könige von Bayern sind die unterzeichneten Bevollmächtigten
noch über nachstehende vertragsmäßige Zusagen und Erklärungen
übereingekommen:
1.
Es wurde auf Anregung der Königlich Bayerischen Bevoll-
mächtigten von Seite des Königlich Preußischen Bevollmächtigten
anerkannt, daß, nachdem sich das Gesetzgebungsrecht des Bundes
bezüglich der Heimaths= und Niederlassungsverhältnisse auf das
Königreich Bayern nicht erstreckt, die Bundes-Legislative auch nicht
zuständig sei, das Verehelichungswesen mit verbindlicher Kraft für
Bayern zu regeln, und daß also das für den Norddeutschen Bund
erlassene Gesetz vom 4. Mai 1868., die Aufhebung der polizei-
lichen Beschränkungen der Eheschließungen betreffend, jedenfalls
nicht zu denjenigen Gesetzen gehört, deren Wirksamkeit auf Bayern
ausgedehnt werden könnte.
II.
Von Seite des Königlich Preußischen Bevollmächtigten wurde
anerkannt, daß unter der Gesetzgebungsbefugniß des Bundes über