Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 4. Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850.

10 Vorbemerkung. 
  
8. Gesetz betreffend die Vereinigung der Insel 
Helgoland mit der Preußischen Monarchie. Vom 
18. Februar 1891. (Gesetz-Sammlung 1891 S. 11—14). 
Ausgegeben Berlin den 4. März 1891. 5 1 inkorporirt 
Helgoland mit dem 1. April 1891 und setzt mit dem- 
selben Tage die Preußische Verfassung dort in Kraft. 
Diese Gesetze bleiben für die Ausgabe außer Betracht. 
IV. Anlagen. Do ein einheitliches Hausgesetz des Preußischen 
Königshauses fehlt — ein Mangel, der seit der Verbindung 
der deutschen Kaiserkrone mit der Preußischen Königs- 
krone doppelt empfindlich ist —, muß auf einen Abdruck des 
zerstreuten Materials in den Anlagen verzichtet werden. S. dasselbe 
in Hermann Schulze, Die Hausgesetze der regierenden deutschen 
Fürstenhäuser III S. 535 bis 794: Die Zollernschen Haus-Gesetze. 
V. Einrichtung der Ansgabe. Die folgende Ausgabe geht 
durchweg von dem ursprünglichen Verfassungstexte aus und giebt 
bei den einzelnen Artikeln in geschichtlicher Folge ihre Abänderungen 
an. Das formell Aufgehobene, aber nur dieses, ist zwischen zwei 
t## gesetzt. 
 
	        
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