Inhalt des vierten Heftes.
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Vorbemerngaga 1—10
Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Ja-
nuar 1850. Nebst ihren Abänderunien 11—43
Anlage 1. Die Bildung der Kammien 44—76
Vorbemerkung.... ...... 44—46
J.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Verordnung wegen Bildung der ersten Kammer. Vom
12. Oktober 1555 .... 46—49
Gesetz, betreffend eine Zusatzbestimmung . zur Ver-
ordnung wegen Bildung der Ersten Kammer vom
12. Oktober 1854. Vom 27. März 1872 49
Verordnung über die Ausführung der Wahl der Ab-
geordneten zur zweiten Kammer. Vom 30. Mai 1819 49—57
Interimistisches Wahlgesetz für die Wahlen zur Zweiten
Kammer in den Fürstenthümern Hohenzollern. Vom
30. April 185 . . ... 58—59
Gesetz, betreffend die Abänderung des Artikel 69. der
Verfassungs-Urkunde und des Artikel 1. des Gesetzes
vom 30. April 1851, sowie diejenigen Abänderungen
der Verordnung über die Wahl der Abgeordneten vom
30. Mai 1849, welche Behufs Anwendung derselben
in den mit der Preußischen Monarchie neu vereinigten
Landestheilen erforderlich werden. Vom 17. Mai 1867 59—61
Verordnung, betreffend die Bezeichnung derjenigen
direkten Steuern, nach deren Maaßgabe die Urwähler
in drei Abtheilungen getheilt werden, sowie die Fest-
stellung der Wahlbezirke für die ersten Wahlen zum
Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom
20. September und 24. Dezember 1866. mit der Preu-
ßhischen Monarchie vereinigten Landestheilen. Vom
14. September 1807„ 61—62