Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 4. Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850.

Inhalt des vierten Heftes. 
  
Seite 
Vorbemerngaga 1—10 
Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Ja- 
nuar 1850. Nebst ihren Abänderunien 11—43 
Anlage 1. Die Bildung der Kammien 44—76 
Vorbemerkung.... ...... 44—46 
J. 
II. 
III. 
IV. 
V. 
VI. 
Verordnung wegen Bildung der ersten Kammer. Vom 
12. Oktober 1555 .... 46—49 
Gesetz, betreffend eine Zusatzbestimmung . zur Ver- 
ordnung wegen Bildung der Ersten Kammer vom 
12. Oktober 1854. Vom 27. März 1872 49 
Verordnung über die Ausführung der Wahl der Ab- 
geordneten zur zweiten Kammer. Vom 30. Mai 1819 49—57 
Interimistisches Wahlgesetz für die Wahlen zur Zweiten 
Kammer in den Fürstenthümern Hohenzollern. Vom 
30. April 185 . . ... 58—59 
Gesetz, betreffend die Abänderung des Artikel 69. der 
Verfassungs-Urkunde und des Artikel 1. des Gesetzes 
vom 30. April 1851, sowie diejenigen Abänderungen 
der Verordnung über die Wahl der Abgeordneten vom 
30. Mai 1849, welche Behufs Anwendung derselben 
in den mit der Preußischen Monarchie neu vereinigten 
Landestheilen erforderlich werden. Vom 17. Mai 1867 59—61 
Verordnung, betreffend die Bezeichnung derjenigen 
direkten Steuern, nach deren Maaßgabe die Urwähler 
in drei Abtheilungen getheilt werden, sowie die Fest- 
stellung der Wahlbezirke für die ersten Wahlen zum 
Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 
20. September und 24. Dezember 1866. mit der Preu- 
ßhischen Monarchie vereinigten Landestheilen. Vom 
14. September 1807„ 61—62
	        
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