Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 5. Die Verfassungs-Urkunde des Königreichs Bayern mit Beilagen und Anhängen. Vom 28. May 1818.

Vorbemerkung!. 
I. Bezeichnung der Quellen. 
1. Die Königliche Verordnung v. 29. December 18177 
bestimmt, daß vom Anfaug des Jahres 1818 an das „Gesetzblatt 
für das Königreich Baiern“: erscheinen sollte. Dasselbe ist 
nicht in fortlaufenden Jahrgängen erschienen i. Die Seiten sinr 
doppelspaltig und die Spalten, nicht vie Seiten werden gezählt. — 
Durch Königliche Verordnung v. 29. Oktober 18735 wurden 
das Gesetzblatt und das Regierungsblatt vom 1. Januar 1874 an 
als „Gesetz- und Berordnungsblatt für das Königreich Bayern“ 
vereinigt. Dasselbe ist — in vollen Seiten, nicht mehr in Spalten 
gedruckt — von 1874 an in fortlaufenden Jahrgängen erschienen. 
2. Die Pfalz aber besaß ihr eigenes Publikationsorgan in 
dem Sinne, daß alles, was darin nicht für sie publizirt war, im 
  
1 Bei Abschluß dieser Mühseligen Arbeit drängt es mich, meinen 
gütigen Helfern zu danken. Ohne weitestgehende Fnssteo seitens 
der Reichsgerichtsbibliothek, ihres fenne ichen Hauptes, Professor Dr. Karl 
Schulz, und ihrer stets ssöhrei 2 samten wäre ich zur W dieser 
Ausgabe ganz außer S#degewel Dr. Schulz hat auch bewirkt, daß 
die Hof= und Staats-Bibliothek in Mänchen mir ein vollständiges Exemplar 
des Pfälzischen Amtsblattes, soweit ich es brauchte, bicher gesenber hat. 
dir war es nicht aufzutreiben. So gebührt auch Herrn Oberbibliothekar 
Dr. Laubmonn zu München mein bester Donkk In hohem Maße bin 
ich endlich meinem verehrten Kollegen, Herrn Professor Dr. Max v 
Seydel in München verpflichtet, und nicht nur dessen kreffkichent 5#“ 
schen Staaterechte, sondern ihm persönlich. Auf die liebenswürdigste Weise 
ist mir von dieser Seite für sie zeitraubende, für mich aber höchst wertvolle 
Auskunft erteilt worden 
2 Gesetzblatt für das Königreich Baiern 1818, Sp. 
Voi- W 1 des Jahrganges 1828 wird „Baperer- esdkeben. 
1 Je einen Band bilden 1818. 1819. 1822. 1825. 1828. 1831. 1831. 
1837. 1840. 1843. 1846. 1848. 1849 u. 1850. 1851 u. 1852. 1853—1855. 
1855 u. 1856 (1857 u. 1858 ist das Gesetbrat nichte gerschienenl 18530 
(1860 fehlt. 1861 u. 1862. 1863 u. 
1871 u. 1872. 1873 N. 1. u. 2 # 5162. wlepol- n- 4ien u. r- 
ordnungsblatt 1974 zu Anfan 
5 Regierungsblatt für 9 Königreich Bayern. 1873. S. 1353. 
  
 
	        
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