336 Das Exekutionsverfahren gegen Dänemark.
lassen, nicht aber darauf einzugehen, daß Preußen neben zwei Mittelstaaten eine vorwie=
gende Beteiligung und Verantwortung übernimmt, während Österreich sich zurück hält.
Wenn sich nach der Lage der Sache absehen ließe, daß Preußen in den Stellungen, welche
die Depesche des Grafen Buol uns zudenkt, seinem Berufe, die Rechte und die Ehre des
Bundes nach außen zu vertreten, in einer glänzenden und erfolgreichen Weise würde nach=
kommen können, so wären die Vorschläge des Wiener Kabinetts gewiß mit Dank anzu=
nehmen, würden aber auch dann schwerlich gemacht worden sein. Wie wird sich praktisch
die Rolle gestalten, welche die deutschen Kommissarien und ihre Truppen in Holstein spielen
werden? Wenn nicht schon die Rücksicht auf die europäischen Verhältnisse, so wird das
Kommissorium, welches der Bund erteilt, ihrer Tätigkeit an der Eider eine Grenze setzen.
Nach dem, was bisher über die Absichten Dänemarks verlautet, wird dem Einmarsch der
Exekutionstruppen nichts in den Weg gelegt, auch nicht mit einer Blockade der deutschen
Küsten darauf geantwortet werden, sondern man wird die Exekutionstruppen zu Lasten
der Bevölkerung Holsteins stehen und die Zivil=Kommissarien die Verfassung
Holsteins bis an die Eider organisieren lassen und abwarten, ob der Bund eine weitere
Initiative wegen Schleswigs ergreift. Dieser Zustand der Dinge wird weder den An=
forderungen der öffentlichen Meinung in Deutschland, noch den Wünschen der Deutschen
in den Herzogtümern entsprechen, welche in Schleswig sowohl, wie in Holstein ihre Ab=
neigung gegen die Schöpfung eines holsteinschen Sonderstaates vielfach dokumentiert
haben. Der Freiherr v. Scheel=Plessen, der mich vor kurzem hier besuchte, sprach mir
wiederholt seine Besorgnisse in dieser Richtung aus, und war der Ansicht, daß eine längere
Dauer der angedeuteten Sachlage infolge einer Bundesexekution nur dazu führen werde,
den Deutschen jede Verständigung mit den Dänen, auch auf schlechte Bedingungen hin, an=
nehmlich erscheinen zu lassen.
Dennoch muß der Bund ohne Zweifel den angedeuteten Weg mit der Exekution
gehen, da ein anderer nicht offensteht; aber es dürfte nicht zu wünschen sein, daß vor=
zugsweise Preußen der ostensible Träger des ganzen Verfahrens wird, nachdem sich eine
vollständige und die öffentliche Meinung befriedigende Lösung der gestellten Aufgaben eben=
sowenig, wie die Gelegenheit zu irgendwelchen glänzenden Leistungen dabei erwarten läßt.
Nach dem früheren Verhalten Österreichs in dieser Sache dürfen wir wohl erwarten,
daß dasselbe jede Beziehung, in welche Preußen, ohne gleichmäßige Mitbeteiligung Öster=
reichs, zur Lösung der Frage tritt, benutzen wird, um uns bei den Kabinetten eines drän=
genden Eifers und in der Presse der Lauheit anzuklagen, daß die Unvollständigkeit der
Erfolge uns zur Last gelegt und der ganzen Angelegenheit die Färbung einer spezifisch preu=
ßischen gegeben und dem Verdacht, daß wir ehrgeizige Partikularzwecke in derselben ver=
folgten, an auswärtigen Höfen Vorschub geleistet werden wird.
Nach meiner u. Auffassung wäre es daher dringend zu wünschen, daß, wenn nur ein
Zivilkommissar fungieren sollte, dieser weder von Preußen, noch von Österreich gestellt
werde, um auf diese Weise dem rein deutschen Charakter der Sache einen Ausdruck zu ge=
ben; wenn aber die betreffenden Funktionen von einer Kommission ausgeübt werden, daß
entweder Preußen und Österreich, oder keines von beiden in der Sache vertreten werde.
Dieselben Erwägungen finden auch auf die Stellung der Exekutionstruppen Anwendung,
welche nach den bundesrechtlichen Vorschriften mit der des Zivilkommissars von einer
und derselben Regierung erfolgen sollen.
Herr von Plessen sagte mir, daß es in Dänemark besonders verletzen und die Nach=
giebigkeit erschweren würde, wenn die Exekutionstruppen nur von kleineren Staaten, wie