Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XX. Band. (20)

Erklärungnüber Urkunden. Unerheblicher Vorbehalt. 64 
Gesetzen zu ihrem Nachtheile stattfindet, wo Juden 
und Juden sich bbegegnen, 
Anm. . Cod Max. Al- 1 Kap. V 8. I. X Nr. 2 
0 dap. VI 8. I Nr. B Kap. VII 8. i 
v 2 r* ul §. XV. N. 9; Thl. IV 
Ka xiv; * 
ap. 1 F. 
Anm. 6. GO. Kap. Il g. 16. Kap. 1II 8. 6 
lit. b Kap. X §. 11 lit. e; §. 14 lit. e; 
Kap. XI g. 3. lit. g, Kap. Nul g. 3. lit. 2R 
so kann man auch in diesem Falle an der Absicht 
des Gesetzgebers, die Juden von der Anwendung 
o Gesetzesbestimmung auf sie nicht absolut 
auszuschließen um so weniger zweifeln, als auch bei 
zweideutigem Wortlaute die Regel in 
fr. 56, 90. de R. J. 
fir sie spricht. 
E (Schluß folgt.) 
Mittheilungen aus der Praris. 
1 
Unerheblicher Vorbehalt der Erklärung auf eine urkunde. 
Nicht selten kommt es vor, daß aus den Er- 
läuterungen, welche über den Inhalt einer vom Geg- 
ner im Vorverfahren vorgelegten Urkunde gegeben, 
aus den Einwendungen, welche dagegen vorgebracht, 
oder aus den Folgerungen, welche daraus gezogen 
werden, die Anerkennung ihrer Aechtheit mit Evidenz 
hervortritt; gleichwohl wird der ausführlichen Be- 
sprechung des Inhaltes, welche die Aechtheit zur 
Voraussetzung hat, der Vorbehalt beigefügt: sich 
über die Mechtheit lüftig (im Beweisverfahren) zu 
erklären. Ueber einen so frivol beschaffenen Vorbe- 
halt wurde in den Motiven eines OAGE. mit der