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man in Untersuchungs- oder Strafhaft Besindliche erst nach der
Beendigung der Untersuchung und Strafe verpflichtet (133. 134);
III. unter der Dienstzeit, welche bei Feststellung des Versorgungsanspruches
in Betracht kommt, ist nur die in wirklicher
Präsenz zugebrachte Zeit zu verstehen und wird nur der mit
Löhnungsbezug stattfindende Urlaub in die Präsenz gerechnet;
IV. nach dem mit dem 1. Januar 1870 ins Leben tretenden
Militärstrafgesetzbuche wird eine die Dauer von 3 Monaten
— bei den im einjährigen Freiwilligendienste Stehenden
die Dauer von 45 Tagen — überschreitende Vergehensstrafe in
die Dienstzeit der activen Armee nicht eingerechnet.
465. Gibt es sonst noch Fälle unfreiwilliger Verlängerung
der eilfjährigen Dienstzeit?
Nach dem bis 1. Januar 1870 noch geltenden militärstrafgesetzlichen
Bestimmungen kann eine Verlängerung der Dienstzeit
zur Strafe erkannt werden wegen Erdichtung oder Erzeugung
körperlicher Gebrechen, wegen Selbstverstümmelung und wegen
Desertion.
466. Wir haben drei Abschnitte in der Dienstzeit: die Zeit
in der activen Armee, in der Reserve und in der Landwehr;
welcher derselben verlängert sich durch die auferlegte allgemeine
Dienstzeitverlängerung!
Derjenige, in dem man sich befindet, wenn diese Verlängerung
ausgesprochen und auferlegt wird.
b, Freiwillige Verlängerung.
467. Wenn Einer seine Gesammtdienstzeit vollendet hat, kann
derselbe wieder in die Armee freiwillig eintreten und beziehungsweise
verbleiben!
Ja.
468. In welcher Wehrpflichtgattung kann er weitere Dienstzeit
übernehmen?
Nur in der activen Armee.
469. Gibt es hievon keine Ausnahmet
Ja: den Landwehr-Offizieren wird (267) nach zurückgelegter
Gesammtdienstpflicht in der bewaffneten Macht das Fortdienen
als solche gestattet, wenn von denselben noch ersprießliche
Dienstleistungen zu erwarten sind und sie sich verpflichten, die