Beweisantretung — Beweisinterlokute. 21
der Streltbesestigung begehrt wird. 156. Dlese Begünstl-
gung fällt nach erfolgter Litlskontestatlon hinweg. 157.
Ist bel diesem Beweise dle Gegenwart der Parthelen oder
ihrer Anwälte zuläßig? V, 65.
Bewelsantretung: durch allg. Bezlehung auf Vorakten
ist unzuläßig, 1, 222. Von der freiwilligen Beweisantre-
tung. I, 276. Antretung des Zeugenbeweises ohne Artkkel.
NX, 92. Beweisantretung durch Urkunden, welche in frem-
der Sprache# verfaßt sind. VII, 124. Auch im beschleunig-
ten Verfahren im mendiche Verhor sind schriftliche Be-
weisantretungen zulässig.
Beweisartikel: deren i findet im beschleunlgten
Verfahren im mündlichen Verhör nicht statt. V. 221. Zu-
läßigkelt der Stellung neuer Bewelsartlkel bei der Restit.
c. sent. VII, 272. Antretung des Zeugenbeweises ohne
Artikel. X, 92.
Beweisauflage: von Stellung der Bewelsauflagen. VII,
190. Vew.-Auflage über den vom Provokanten behaup-
teten Quasibesitz des angerühmten Rechts. VlII, 28. Un-
Veeignete Veweisauflage barüber, „daß ein Geschäft rechts-
gültig eingegangen worden.“ X, 12. Beweisauflage über
Verführung zum Beischlaf. VIII, 123, Nr. 2.
Beweiserkenntnisse: von deren Abfassung rücksichtlich
des Verhältnisses zwischen dem Vor= und eventuellen Be-
weise.-U., 405. Auslegung unventlicher Beweisgerkenntnisse.
l, 2534. n, 356. VII, 97. IX, 28n Keine Bewelsinterlo-
kute im Dossessor. summar. X.
Beweisfrist: deren Anfang, 2. Publ.-Termin circum-
vucirt wurde. Ul, 123. Berechnung der Beweiofrist. 1, 309 Nr.
2. II, 131. Ueber Verlängerung der Beweisfrist. I, 148.
Ueber die Bewecfeit im beschleunigten mündlichen Verfahren
nach §. 12. der Nov. v. 1837. V, 56. Wenn der Rich-
ter eine versäumte Beweisantretung zugelassen und der
Cegner sich dagegen nicht verwahrt hat, so kann nachher
der Beweis nicht mehr für desert erklärt werden. 1, 309
Nr. 1. Wird die Beweisfrist für die Parthei, welcher Be-
wels auferlegt wurde, durch die Appellation des Gegners
gegen das Beweieinterlokut suspendirt? Ill, 154. VII, 177.
Wiederanfang des Laufs einer einstweilen suopendirien Be-
weisfrist. IX, 362. Editionsgesuche sind im eurkundenbe-
welse nicht an die Beweisfrist gebunden. X, 160.
Bewelsführung: deren Erleichterung bei —gd
über Kommisslonsgeschäfte. Ul, 415. Beweisführung mit-
telst gemeinschaftlicher Ausseichnungen. insbesondere durch
Kerbhölzer und Bierbücher. X, 385. Beweisführung durch
Handelsbücher, s. Handel 5 ücher.
Beweisinterlokute, s. Bewesserkenntnisse.