Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

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Zweites Hauptstück. 
Geschichte Thüringens (bis zum Auftreten erblicher Land- 
grafen) und der von Thüringen ausgegangenen 
Marken (1130). 
— — 
1. Das eigentsiche Thüriugen. 
Seit den Tagen Heinrichs des Sachsen und der Ottonen 
tritt Thüringen mehr und mehr aus dem früheren fränkischen 
Systeme in das sächsische herüber. Hervorragende Bedeutung 
gewann es seit dem Untergange des alten Königreichs zum 
ersten Male wieder in Heinrichs Kämpfen gegen König Kon- 
rad I.; daß sich Heinrich hier behauptete, entschied sein über- 
gewicht und bahnte ihm nachher den Weg zum Throne. Die 
Kämpfe mit den Slaven, die Grenzstellung gegen Böhmen 
und Sorben gaben dem Lande ein politisches Gewicht, wel- 
ches durch die vorgeschobenen Marken von selbst wegfallen 
mußte. Von der sächsischen Periode an erscheint es fast wie 
ein deutsches Binnenland, und wenn ein Thankmar, ein Hein- 
rich in demselben und von demselben aus ihre dem Reichsober- 
haupte feindselige Nolle spielen, so beurkundet die ziemlich rege 
Theilnahme der Thüringer daran ein unverkembares Streben, 
durch eigene Fürsten ein Reichsland wie Franken, Baiern, 
Schwaben und Sachsen zu bilden. Was also in den nächsten 
zwei Jahrhunderten in Thüringen geschieht, ist nur abgerissen 
und unvollständig auf uns gekommen. Der Mangel kirchlicher 
Selbständigkeit macht sich in jeder Weise fühlbar, zumal der- 
selbe auch nicht durch das Vorhandensein anderer bedeutender 
geistlicher Stiftungen ersetzt wurde. Von Wichtigkeit war nur 
die Abtei Memleben, eine Stiftung Kaiser Ottos II., die aber 
schon 1015 durch Kaiser Heinrich II. dem Kloster Hersfeld 
untergeben wurde 1), das auch andere Stiftungen und zahlreiche 
1) Wahrscheinlich wurde dadurch auch die Lebensabhängigkeit des 
Landstrichs zwischen Zschopan, Mulde und Striegis vom Kloster Heröfelb 
begrindet, wo Kaiser Otto II. dem Kloster Memleben die custelln ot locu 
Doblin und IIwoznie (Goznej geschenkt hatle.
	        
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