Full text: Verfassung und Verwaltung der freien Hansestadt Bremen.

$ 1. Geschichtliche Grundlagen. 3 
schwer geschädigt und zu langen Kämpfen genötigt; 
erst im Jahre 1819 gelang es, die völlige Aufhebung 
des Zolles durchzusetzen. Über die Umwälzungen 
des Reichsdeputationshauptschlusses vom Jahre 1803 
und den Untergang des alten Deutschen Reiches im 
Jahre 1806, durch welchen aus der Reichsstadt ohne 
merkbare Änderung ein selbständiger Staat wurde, 
hinweg, wußte Bremen seine nunmehr staatliche Unab- 
hängiskeit zu wahren, Der Reichsdeputations- 
hauptschluß, der so vielen Reichsstädten die Freiheit 
nahm, brachte Bremen dank der Geschicklichkeit seiner 
Unterhändler sogar einen wesentlichen Gebietszuwachs 
durch Erwerb der ehemals erzbischöflichen Besitzungen 
im Gebiet und des Ortes Vegesack, wo im 17. Jahr- 
hundert Bremer Kaufleute weserabwärts einen Hafen an- 
gelegthatten. Nach der französischen Zeit, während 
der auch Bremen vorübergehend seine Selbständiskeit 
verloren hatte und als Hauptort des Departements 
bouches du Weser dem Kaiserreich einverleibt war, 
trat es dem Deutschen Bunde bei. Von größter 
Bedeutung für die wirtschaftliche Weiterentwicklung 
war der im Jahre 1827 mit Hannover seschlossene 
Vertrag, durch den Bremen in der Nähe der Weser- 
mündung Land zur Anlegung eines Hafens, den Grund- 
stock des Distriktes des heutigen Bremerhaven, 
erwarb, der dann durch spätere Verträge mit Hannover 
und Preußen, zuletzt 1904/5, mehrfach vergrößert 
wurde. Bei der Auflösung des Deutschen Bundes im 
Jahre 1866 trat Bremen auf die Seite von Preußen und 
vereinigte sich mit den anderen Staaten zu dem Nord- 
deutschen Bund und später zum Deutschen Reiche. 
Im Reiche hat Bremen die Anlehnung und den Schutz 
gefunden, deren es als Kleinstaat bedarf, um zum 
Wohle des Ganzen in staatlicher Unabhängigkeit seinen 
besonderen wirtschaftlichen Aufgaben in Handel und 
Schiffahrt nachgehen zu können. 
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