Einzelne Zweige der Verwaltung. 103
Zweites Kapitel.
8 30.
Verkehrswesen. Handel, Gewerbe und Land-
wirtschaft.
Was das Verkehrswesen anbelangt, so ist die Sorge für
die Wasserstraßen Sache der Baudeputation, die für ihre
bauliche Unterhaltung im besonderen Sache der Abteilung I
für Wasserbauten. Zu dem Geschäftsbereiche der Bau-
deputation gehört auch das Lotsenwesen *) und die Verwaltung
des Elbe-Travekanals, die nach Art. 4 des am 4. Juli 1893
mit Preußen abgeschlossenen Staatsvertrages durch Lübeck
erfolgt**). Der Verkehr auf der Trave und in den Häfen
wird geregelt durch die Hafen- und Revierordnung vom
17. August 1904 mit drei Nachträgen.
Das Post- und Telegraphenwesen wird nach Maßgabe der
reichsgesetzlichen Vorschriften verwaltet. Der Senat bestellt
einen Kommissar für Eisenbahn-, Post- und Telegraphen-
angelegenheiten. Für das Eisenbahnwesen sind grundlegend
die Verträge mit Dänemark über den Bau von Eisenbahnen
nach Büchen***) und nach Hamburgf}), der Vertrag mit
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz über die Er-
bauung einer Eisenbahn nach Kleinen ff), derjenige mit Olden-
burg über die Förderung einer Eisenbahnverbindung zwischen
Lübeck und Eutin}}f) und der Vertrag mit Preußen wegen
Herstellung einer Eisenbahn von Hagenow nach Oldesloe mit
Abzweigung nach Mölln$); ferner der Rat- und Bürgerschluß
1876.) Verordnung für das Lotsenwesen vom 27. November
**) Bekanntmachung vom 27. Juni 1894.
***) Bekanntmachung vom 4. August 1847; über die
Schwierigkeiten, die dem Abschluß dieses Vertrages vorher-
gingen, vgl. Paul Curtius, Bürgermeister Curtius 1902,
S. 1öff. und E. F. Fehling, Bürgermeister Behn, S. 84 ff.
+) Bekanntmachung vom 17. Juli 1858.
{r) Bekanntmachung vom 20. Juni 1868.
tr) Bekanntmachung vom 7. Mai 1870.
$) Bekanntmachung vom 27. Juni 1894.