Full text: Staats- und Verwaltungsrecht der freien und Hansestadt Lübeck.

Einzelne Zweige der Verwaltung. 103 
Zweites Kapitel. 
8 30. 
Verkehrswesen. Handel, Gewerbe und Land- 
wirtschaft. 
Was das Verkehrswesen anbelangt, so ist die Sorge für 
die Wasserstraßen Sache der Baudeputation, die für ihre 
bauliche Unterhaltung im besonderen Sache der Abteilung I 
für Wasserbauten. Zu dem Geschäftsbereiche der Bau- 
deputation gehört auch das Lotsenwesen *) und die Verwaltung 
des Elbe-Travekanals, die nach Art. 4 des am 4. Juli 1893 
mit Preußen abgeschlossenen Staatsvertrages durch Lübeck 
erfolgt**). Der Verkehr auf der Trave und in den Häfen 
wird geregelt durch die Hafen- und Revierordnung vom 
17. August 1904 mit drei Nachträgen. 
Das Post- und Telegraphenwesen wird nach Maßgabe der 
reichsgesetzlichen Vorschriften verwaltet. Der Senat bestellt 
einen Kommissar für Eisenbahn-, Post- und Telegraphen- 
angelegenheiten. Für das Eisenbahnwesen sind grundlegend 
die Verträge mit Dänemark über den Bau von Eisenbahnen 
nach Büchen***) und nach Hamburgf}), der Vertrag mit 
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz über die Er- 
bauung einer Eisenbahn nach Kleinen ff), derjenige mit Olden- 
burg über die Förderung einer Eisenbahnverbindung zwischen 
Lübeck und Eutin}}f) und der Vertrag mit Preußen wegen 
Herstellung einer Eisenbahn von Hagenow nach Oldesloe mit 
Abzweigung nach Mölln$); ferner der Rat- und Bürgerschluß 
1876.) Verordnung für das Lotsenwesen vom 27. November 
**) Bekanntmachung vom 27. Juni 1894. 
***) Bekanntmachung vom 4. August 1847; über die 
Schwierigkeiten, die dem Abschluß dieses Vertrages vorher- 
gingen, vgl. Paul Curtius, Bürgermeister Curtius 1902, 
S. 1öff. und E. F. Fehling, Bürgermeister Behn, S. 84 ff. 
+) Bekanntmachung vom 17. Juli 1858. 
{r) Bekanntmachung vom 20. Juni 1868. 
tr) Bekanntmachung vom 7. Mai 1870. 
$) Bekanntmachung vom 27. Juni 1894.
	        
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