104 Fünfter Abschnitt.
vom 19. Juli 1880 wegen Erbauung einer Eisenbahn nach
Travemünde und die durch Rat- und Bürgerschluß vom 18. No-
vember 1901 genehmigten Verträge vom 1. Mai 1901, betreffend
die Umgestaltung der Eisenbahnanlagen in Lübeck, betreffend
die Hafen-, Kanal- und Industriegleise in Lübeck und betreffend
den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Lübeck nachı
Schlutup. Die Linien nach Büchen, Hamburg, Travemünde
und Schlutup werden von der Lübeck-Büchener Eisenbahn-
gesellschaft, die nach Eutin von der Eutin-Lübecker Eisen-
bahngesellschaft betrieben *).
Für die Angelegenheiten des Handels bestellt der Senat
eine Kommission für Handel und Schiffahrt, für die der Börse
einen Kommissar **); die Vertretung der Interessen des Handels
ist Sache der 1853 an die Stelle des früheren Kommerz-
kollegiums getretenen Handelskammer. Die letztere bildet
nach $ 7 der durch Senat und Bürgerschaft festgestellten
lübeckischen Kaufmannsordnung, jetzt vom 20. Juni 1898 mit
Nachträgen vom 6. Februar 1907 (siehe oben S. 12) und vom
12. Februar 1908, den Vorstand der Kaufmannschaft. Die
Kaufmannschaft, hervorgegangen aus den früheren, ihrer
politischen Bedeutung entkleideten kaufmännischen Korpo-
rationen ***) (vgl. oben S. 2), ist nach $ 1 der Kaufmanns-
ordnung eine Vereinigung lübeckischer Bürger, die das Handels-
gewerbe selbständig betreiben oder es, ohne zu einer anderen
Berufstätigkeit übergegangen zu sein, betrieben haben. Zum
Eintritt in diese Vereinigung sind gegen Zahlung eines Ein-
trittsgeldes (gegenwärtig 100 Mk.) diejenigen Personen berechtigt,
die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai
1897 sind und deren Firma in das Handelsregister eingetragen
ist, sowie einige andere näher bezeichnete Klassen von Per-
sonen (z. B. Mitglieder des Vorstandes von Aktiengesellschaften,
*) Bis zum Jahre 1883 war der Staat mit einem großen
Aktienbesitz an der Lübeck-Büchener Eisenbahngesellschaft
beteiligt; durch Vertrag vom 19. September 1833 veräußerte
er ihn zum Kurse von 153°0 an ein Bank-Konsortium.
**) Für die Börse gilt die unter dem 6. Juli 1904 bekannt
gemachte Börsenordnung.
***) Hoffmann, Geschichte der freien und Hansestadt
Lübeck, 2. Hälfte 1892, 8. 171.