Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

174 Anhang. Anlage Nr. 1. 
1. (Namen), geboren am . . . . . . . . . . . . . .. inn . ... 
2. „ „ ,,............... ,,.................. 
3. „ „ „„„ „ 
) 
besitz. . die unmittelbare Reichsangehörigkeit und somit 
Deutsche 
Diese Bescheinigung gilt bis 19 
............... ,en.·................19. 
□ (Der Reichskanzler.) 
(Unterschrift.) 
(Unterschrift des Inhabers.)“) 
*) Der Inhaber hat den Heimatschein, ehe er ihn einer ausländischen 
Behörde vorlegt, eigenhändig zu unterschreiben. 
  
Aulage 9. 
Königreich Preußen. 
(Landeswappen.) 
Staatsangehörigkeitsausweis. 
(Zur Benutzung im Inland.) 
D.... (Namen, Stand und Wohnort), geboren an 
in .. . . .. .. . ... besitzt die Staatsangehörigkeit im (Lönigreich Preußen). 
............... ,den 
— (Der Königlich Preußische apermesusten. 
( (Unterschrift.) 
Anlage 10. 
Deutsches Reich. 
(Reichsadler.) 
Ausweis über die unmittelbare Staatsangehörigkeit. 
(Zur Benutzung im Inland.) 
  
D. .. (Namen, Stand und Wohnort), geboren aun . 
in............... besitzt die unmittelbare Reichsangehörigkeit. 
............... ,den19..... 
— (Der Reichskanzler.) 
(Unterschrift.)
	        
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