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Anhang. Anlage Nr. 28e.
Anlage UAr. 28e.
1. Wegen des Verzeichnisses der deutschen Behörden
s. Anlage 31 Rubrik 3.
2. Verzeichnis der preußischen und niederländischen Grenz-
behörden und Übernahmocorte.
1 2 3 4 5 6
Mieder- Nieder-
Preußische Preußische Preußischer
Erenz--, ausführeude über- We#ischer sti
behörde.“) Behörde.))8Kahmeort. nahmeort. behörde.
1. Landrat Bürgermeister Kaldenkirchen Venlo Kommissar der
in Kempen in „Rykspolitie",
Kaldenkirchen der als
„Grenz-
commissaris"“
an dem nieder-
ländischen
Übernahmeort
angestellt
wird.
2. Landrat Grenz- Emmerich Zevenaar dessleichen.
in Wesel kommissar
in Emmerich
3. Landrat Bürgermeister Gronau Enschede desgleichen.
in Ahaus in Gronau
4. Landrat Landrat Weener Nieuwe- desgleichen.
in Weener in Weener Schans
5.f)z)] Polizei- Kriminal. Lachen Harlem Polizei-
präsident kommissar inspektor in
in Aachen in Aachen Harlem
*) Vgl. Artikel 7 ff.
**8) Die ausführenden Behörden handeln als ständige Delegierte der
Grenzbehörden für die Übernahme und Übergabe der auszuweisenden Per-
sonen, sowie für die im Artikel 8 Abs. 1 und 2 vorgesehenen mündlichen Ver-
handlungen.
f) Gemäß UVfg. vom 2. Juli 1911, Ml. S. 218.