Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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Gesch-und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen,

16  Stück  vom  Jahre  1847.

    

620  Verordnung,

die  Richtungslinie  der  Sächsisch-Böhmischen  Staatseisenbahn  betreffend;
vom  15ten  December  1847.

Uhter  Bezugnahme  auf  die  über  die  Richtung  der  Saͤchsisch-Böhmischen  Staatseisenbahn
unter  dem  20sten  August  und  12ten  November  1845,  sowie  unter  dem  14ten  April  lau—
fenden  Jahres  ergangenen  Verordnungen  (Gesetz-  und  Verordnungsblatt  vom  Jahre  1845,
Seite  185  und  262  und  vom  Jahre  1847,  Seite  69)  und  auf  Grund  der  vom  unterzeich—
neten  Ministerium,  im  Einverständnisse  mit  Dem  dex  Finanzen,  erfolgten  Genehmigung  der
auf  die  Richtung  der  genannten  Bahn  von  dem  Rietzschgrunde  an  bis  an  die  Landesgrenze
bezüglichen  Detailpläne  wird  andurch  bekannt  gemacht,  daß  die  Sächsisch-Böhmische  Staats—
eisenbahn  innerhalb  jener  Strecke  die  Fluren  der  Ortschaften:

Krippen,

Kleinhennersdorf,

Reinhardtsdorf  und

Schöna
durchschneiden  wird.

Die  Bestimmungen  des  Expropriationsgesetzes  vom  3ten  Juli  1835,  der  Vollziehungs—
verordnung  von  demselben  Tage,  der  Erläuterungsverordnung  vom  14ten  März  1836  und
der  Verordnung  vom  öten  März  1844  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  vom  Jahre  1835,
Seite  371  fg.,  vom  Jahre  1836,  Seite  72  fg.,  und  vom  Jahre  1844,  Seite  122  fg.)
haben  daher  auf  die  genannten  Flurbezirke  und  die  innerhalb  derselben  von  der  Eisenbahnlinie
  betroffenen  Grundstücke  Anwendung  zu  leiden.

Dresden,  am  15ten  December  1847.

Ministerium  des  Innern.

von  Falkenstein.
Eppendorf.

1847.  31