Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.

—.-—

Nummer  36.  Weimar.  22.  Oktober  1901.

 

Inhalt:  Höchster  Erlaß,  betr.  die  Einberufung  der  Synode  der  evangelischen  Landeskirche  des  Großherzogthums
zu  einer  außerordentlichen  Versammlung,  vom  16.  Oktober  1901,  Seite  231.

119.  Höchster  Erlaß.
Wir

Wilhelm  Ernst,
von  Gottes  Gnaden
Großherzog  von  Sachsen-Weimar-Eisenach,  Landgraf  in  Thüringen,
Markgraf  zu  Meißen,  gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,
Herr  zu  Blankenhain,  Neustadt  und  Tautenburg

2c.  20c.

haben  die  gnädigste  Entschließung  gefaßt,  die  Synode  der  evangelischen  Landeskirche
  des  Großherzogthums  behufs  Erledigung  einiger  dringlicher  Angelegenheiten
  zu  einer  anßerordentlichen  Versammlung  einzuberufen  und  diese  am
11.  November  d.  J.,  Mittags  12  Uhr,  in  dem  zu  den  Versammlungen  der
Landessynode  bestimmten  Sitzungssaale  des  Großherzoglichen  Fürstenhauses  zu
Weimar  eröffnen  zu  lassen.

1901  49