Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Vorwort. V 
schaftlichen und konsularischen Vertretern im Auslande, die mit 
freundlichstem Entgegenkommen mir jede erbetene Auskunft erteilt 
haben, meinen verbindlichsten Dank auszusprechen. 
Besonderen Dank aber schulde ich Herrn Gerichtsassessor Brahn, 
der mit großem Fleiß und Verständnis bei der wegen meines Augen— 
leidens so sehr erschwerten Arbeit mich jederzeit bereitwillig unter- 
stützt hat. 
Charlottenburg, den 10. Mai 1914. 
Der Verfasser.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.