Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Portugal. 521 
im Auslande geborenen Kinder, die im Bürgerverzeichnis eingetragen 
sind, und zwar entweder während ihrer Minderjährigkeit auf Antrag 
ihrer Eltern oder nach ihrer Volljährigkeit oder Emanzipation auf ihren 
eigenen Antrag; 
3. die Eingeborenen des spanischen Amerika und die Spanier, die 
zur Zeit der Erklärung und Beschwörung der Unabhängigkeit sich in Peru 
aufhielten und auch später dort ihren Wohnsitz behalten haben. 
Art. 35. 
Peruaner durch Naturalisation sind: 
Ausländer, die das 21. Lebensjahr überschritten haben, in Pern 
wohnen, Handel, Industrie oder Gewerbe betreiben und ihren Namen 
in der gesetzmäßig vorgeschriebenen Weise in das Bürgerregister ein- 
tragen lassen. 
Art. 41. 
Die Rechte eines Staatsbürgers gehen verloren: 
a) durch ein den Verlust aussprechendes gerichtliches Urteil; 
b) durch gerichtlich erklärten betrüglichen Bankrott; 
J) durch Erwerb der Staatsangehörigkeit im Ausland; 
d) durch Annahme eines ausländischen Amts, Titels oder Ordens 
ohne Erlaubnis des Kongresses; « 
e) durch Ablegung eines Mönchsgelübdes; bei dessen Zurücknahme 
wird die Staatsangehörigkeit jedoch wiedererworben; 
f) durch Sklavenhandel. 
Portugal. 
Bürgerliches Gesetzbuch vom 1. Juli 1867. 
Art. 18. 
Portugiesische Bürger sind: 
1. die in Portugal geborenen Kinder portugiesischer Eltern und die 
unehelichen Kinder portugiesischer Mütter; 
2. die in Portugal geborenen Kinder eines ausländischen Vaters 
welcher daselbst nicht im Dienste seines Landes steht — es sei denn, daß 
diese Kinder, falls sie volljährig oder emanzipiert sind, entweder selbst 
oder im Falle ihrer Minderjährigkeit durch ihre Eltern oder Vormünder 
erklären, keine portugiesischen Bürger sein zu wollen; 
3. die Kinder eines portugiesischen Vaters, selbst wenn dieser aus 
Portugal ausgewiesen sein sollte, sowie die unehelichen Kinder einer 
portugiesischen Mutter, obschon im Ausland geboren, sofern sie ihren 
Wohnsitz im Königreich nehmen, oder entweder selbst, falls sie volljährig
	        
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