Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Vereinigte Staaten von Nordamerika. 677 
er in öffentlicher Gerichtssitzung eidlich erklären, daß er die Verfassung 
der Vereinigten Staaten stützen und verteidigen will gegen alle Feinde 
im In- und Ausland, und daß er den Vereinigten Staaten Treu und 
Gehorsam halten will. Gänzlich und für immer entsagt er und schwört 
er ab jeder Untertanenschaft und Treue gegen irgend einen fremden 
Fürsten, Machthaber, Staat oder Obrigkeit, besonders gegen denjenigen 
Fürsten, Machthaber usw., dessen Bürger oder Untertan er bisher ge— 
wesen ist. 
4. Nach dem Inhalt des Abs. 4 soll der Bewerber eine gleiche Erklärung 
über vorherige Niederlassung, seinen Leumund usw. abgeben, wie dies 
in Abs. 2 von seinen Zeugen, deren er mindestens zwei zu stellen hat, 
verlangt wird. 
5. (Der Ausländer muß jedem Titel und Adelsstand, den er besitzt, 
vor öffentlichem Gericht entsagen.) 
6. Stirbt der Ausländer nach Einreichung seiner Erklärung, Bürger 
der Vereinigten Staaten werden zu wollen, ehe er definitiv naturalisiert 
ist, so können seine Witwe und seine minderjährigen Kinder naturalisiert 
werden ohne weitere Erklärung. 
Sektion 5. 
(Der Schreiber des Gerichtshofs bringt in seiner Amtsstube eine 
Bekanntmachung des Gesuchs an, enthaltend Namen, Geburt, Wohnort, 
Datum der Ankunft des Ausländers in den Vereinigten Staaten und 
Datum der Behandlung des Gesuchs vor Gericht.) 
Sektion 6. 
(Der Gerichtshof kann das Gesuch erst neunzig Tage nach der 
Bekanntmachung erledigen, und kein Ausländer darf innerhalb dreißig 
Tagen vor einer allgemeinen Wahl in dem betreffenden Bezirk naturali- 
siert werden.) 
Sektion 7. 
(Kein Gegner einer organisierten Regierung, Mitglied oder An- 
hänger irgend einer Organisation oder Körperschaft, die eine Ableugnung 
und Auflehnung gegen die staatliche Ordnung lehrt und niemand, der 
die Pflicht, Notwendigkeit oder Ersprießlichkeit eines gesetzwidrigen An- 
griffs oder die Tötung von Beamten der Regierung der Vereinigten 
Staaten oder einer anderen organisierten Regierung befürwortet oder 
lehrt, sowie kein Polygamist kann in den Vereinigten Staaten naturali- 
siert werden.) 
Sektion 8. 
(Kein Ausländer kann naturalisiert werden, der nicht der englischen 
Sprache mächtig ist, es sei denn, daß er aus physischen Gründen dazu 
Cahn, Staatsangehörigkeitsgesetz. 4. Aufl. 37
	        
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