Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

  
Lfde. 
Nr. 
Staat 
Behörden, die befugt sind: 
588 
  
Staatsangehörigkeitsausweise und 
Heimatscheine auszufertigen. 
Aufnahme-, Einbürge- 
rungs- und Entlassungs- 
Urkunden auszufertigen. 
die Genehmigung zur Bei- 
behaltung der Staatsan- 
gehörigkeit (§ 25 Absl. 2) 
zu erteilen. 
  
3 
4 
5 
  
  
19 
20 
21 
  
Fürstentümer 
Waldeck und 
Pyrmont 
Fürstentum Reuß 
älterer Linie 
Fürstentum Reuß 
jüngerer Linie 
Fürstentum 
Schaumburg- 
Lippe 
  
Die Fürstlichen Kreisämter. 
Die Fürstliche Landesregierung in Greiz. 
Die Fürstlichen Landratsämter, der Stadt- 
rat in Gera, der Stadtgemeindevorstand 
in Schleiz. 
Das Fürstliche Ministerium in Bückeburg. 
  
Der Landesdirektor. 
Wie in Spalte 3. 
Das Fürstliche Ministe- 
rium, Abteilung für 
das Innere in Gera 
für die Fälle der §#§ 8, 
12, 13, im übrigen die 
Fürstlichen Landrats- 
ämter. 
Wie in Spalte 3. 
  
Wie in Spalte 4. 
Wie in Spalte 3. 
Nachtrag. 
Das Fürstliche Ministe- 
rium, Abteilung für 
das Innere, in Gera. 
Wie in Spalte 3.
	        
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