Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Alphabetisches Register. 
land, Verzicht auf denselben durch 
Option 26; im Ausland geborenes 
uneheliches Kind einer Engländerin 
erwirbt nicht die Staatsangehörig- 
keit der Mutter 30; britische Witwe 
eines Ausländers nebst minder- 
jährigen Kindern können britische 
Staatsangehörigkeit erwerben 39; 
Volljährigkeit 61; Übernahme ehe- 
maliger Deutscher 106; Lezitimation 
unehelicher Kinder unzulässig 115 
(Ausnahme s. Schottland); Erwerb 
und Werlust der Staatsangehörig- 
eit II. 
Großfährigkeit s. Volljährigkeit. 
Gunuatemala, Staatsangehörigkeitser- 
werb durch Geburt im Inland 25; 
Witwe eines Ausländers 38; Voll-. 
jährigkeit 62; Legitimation unehe- 
licher Kinder 113; Erwerb und 
Verlust der Staatsangehörigkeit II. 
5 
Haager Abkommen auf dem Gebiete 
der Eheschließung vom 12. Juni 
1902: 116, Text Anl. 38. 
Haiti, kein Staatsangehörigkeitser- 
werb durch Geburt im Inland 25; 
Witwe eines Ausländers 38; Voll-- 
jährigkeit 62; Erwerb und Verlust 
der Staatsangehörigkeit II. 
Lamburg, früheres Indigenatsgesetz 
Lamnover, früheres Indigenatsgesetz 
Heer, stehendes, Zusammensetzung 
desselben 125. 
Heimatrecht, Gesetz über das H., 
s. Unterstützungswohnsitz- 
Heimatschein, Geltungsdauer, Er- 
teilung; Nichterteilung im Inter- 
esse der Militärpflicht, im steuer- 
lichen Interesse 164; Formular 
Anl. 1; preußische Ministerialver- 
fügung vom 12. Januar 1914 
Anl. 44; Behörden zur Ausstel-= 
lung von H. Anl. 31. 
Heirat im Auslande s. Eheschließung. 
Helgoland, Erwerb der Staatsange- 
hörigkeit durch Gebietsabtretung 17; 
Vereinigung Helgolands mit dem 
Deutschen Reich und Option der 
  
601 
Helgoländer 103 und Anl. 20, 21; 
Wehrpflicht der Helgoländer 122. 
Hessen (Großherzogtum), preußisch- 
hessische Militärkonvention (Vor- 
behalt) 83, 90; frühere Indigenats- 
gesetzggebung 149; hessisch-amerika- 
nischer Staatsvertrag 155 f., Proto- 
koll dazu Anl. 41 c. 
Hessen-Nassau, früheres Indigenats- 
gesetz 147, 151. 
Honduras, Staatsangehörigkeitser- 
werb durch Geburt im Inland 25; 
Erwerb und Verlust der Staats- 
angehörigkeit II; Witwe eines Aus- 
länders 38. 
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Jadehafen, Reichskriegshafen 95. 
Japan, kein Erwerb der Staats- 
angehörigkeit durch Geburt im 
Inland 25; japanische Witwe und 
Kinder eines Ausländers können 
japanische Staatsangehörigkeit er- 
langen 39; Volljährigkeit 62; Le- 
gitimation unehelicher Kinder 113; 
Erwerb und Verlust der Staats- 
angehörigkeit II. 
Indigenatsgesetzgebung, frühere, 
Verlust der Staatsangehörigkeit nach 
der fr. J. der Bundesstaaten (Zu- 
sammenstellung) 147 ff. 
Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 
1. Juni 1870: 144; des Gesetzes 
vom 22. Juli 1913: 168. 
IStalien, Staatsangehörigkeitserwerb 
durch Geburt im Inland, durch 
Option, Verzicht auf denselben 
durch Option 26—27; Vereinbarung 
vom 4. Mai 1891, betr. Beurkundung 
von Eheschließungen durch Kon- 
suln 37; italienische Witwe und 
Kinder eines Ausländers können 
italienische Staatsangehörigkeit er- 
langen 39; Volljährigkeit 61; Legi- 
timation unehelicher Kinder 113; 
Befreiung von Beibringung der 
Trauerlaubnisscheine 116; Erwerb 
und Perlust der Staatsangehörig- 
eit II. 
Juristische Person, Staatsangehörig- 
keit der j. P. 22. 
Jus soll bezüglich der Findelkinder 31.
	        
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