Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu bezlehen dar alle Poslanslalten und Buchhandlungen. — Pränumeratlons-Preis für den Jahrgang Zwel Theler.
J. Jahrgang. Berlin, Fritag, den 1. .?August 1. 1873. 1 2 30.
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jalt: 1. Allgemeine Verwaltungs= Sachen: rweilunh dampfschisss Verbindungen nach Prasilien, Uruguay und cher
2.
3. Jufliz-Wesen:
Mitglieder der Disziplinarkammen
Goseucheen
Bekanntmachung, betr. die Ernennung *8
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 237. Argentinischen Repubblikkk
: Notiz über die Ausprägung von 4 .
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Statiflik: uaanemebanin betr. Erkrankungen und —
—..— # -8tdtK fälle an den Pocken in Preußen in den Jahren 157/1
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einer össenllichen Niederlage im Prostlen und Einziehung 4 Militä--Wisen: Verordnung. betr. die Tagegelder
der Uebergangsstelle zu Burgsngin Neisekosten der Personen des Soldatenstandes des wrische n
PsflchlruB tanatsnachungen betr. Drudsachen und ’"k«----·-----i-·-.-
WaakmpiobknnachundaszanemmshfranzösischcPost 9.P-tlonIl-Vekqttdekna«1enucknennungea... 2 2
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Aaf Erund des §. 362 des Strafgesetbuches in
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Der Tagelohner Anton Stark, 52 Jahre alt, aus Nupiders in Vorarlberg (Oesterreich) gebürtig,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrasung wegen Unzucht mit einem Kinde unter 14 Jahren und
des Rückfalls in ein gleichartiges Verbrechen, durch Beschluß des Großherzoglich badischen
Landes-Kommissärs zu Karlsruhe vom 14. Juli 1873;
.-die unoerehelichte M#rianne Jablonska, 47 Jhhre alt, aus Sluzewo, Kreis Nadziesewo,
Gouvernement Warschau in Rußland, nach erfolgter gerichtlicher Bestrasung wegen Land-
streichens und Bettelns, durch Veschluß der Königlich preußischen Reglerung, Abthellung des
Innern, zu Bromberg vom 17. Juli 1873;
der Steindrucker Jakob Wilhelm Nauda aus Zwolle im Königreich der Niederlande, geboren
den 10. November 1836, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls, sowie wegen
u und Veitelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Münsler.
vom 8. Juni 187
.die Anna Gerner: 20 Jahre alt, gebürtig aus Mersch in Luxemburg, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und gewerbemahiger, lisch, durch Beschluß des
Kalserlichen Präsidenten von Lolhringen zu Metz vom 20. Juli 1
der Steinbrecher Karl Grandine, 25 Jahre alt, gebürtig * iwemn (Schwelz), nach
erfolgter gerichtlicher Bestrasung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsi-
denten von Lothringen zu Metz von 20. Juli 1873;
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