Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Dem Königlich preußischen Nebenzollamt I. zu Mierunsken im Hauptamts-Bezirke Eydtkuhnen ist die 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. über Eisen und Eisenwaaren, Glas und Glaswaaren, Gewürze 
aller Art, trockene und frische Südfrüchte, Häringe, Kaffee, Reis, Salz und Thonwaaren mit der Maßgabe 
beigelegt worden, daß eine Niederlegung dieser Waaren in dem genannten Orte zur gelegentlichen Weiter- 
wesbrherung nic- stattfinden und daß der Ausgang über die Landesgrenze nur in den Vormittagsstunden 
erfolgen darf. 
Die Königlich bayerische Uebergangsstelle zu Blieskastl, Hauptamts-Bezirk Kaiserslautern (S. 90 des 
Verzeichnisses der Uebergangsstellen in den Staaten des Zollvereins), ist aufgelöst worden. 
4. Post-Wesen. 
Ortsbriefbestellung in Berlin. 
Behufs weiterer Verbesserung und VBeschleunigung der Ortsbriefbestellung in Berlin wird 
der Stadtpostbezirk von Berlin fortan in 9 Bezirke, nämlich in einen mittleren Bezirk, welcher die in 
unmittelbarer Nähe des Stadtpostamtes in der Königsstraße belegenen Straßen umfaßt, und in 8 sich um 
ersteren gruppirende Bezirke eingetheilt. 
Dieselben erhalten die Bezeichnung: 
C. (Central), N. (Nord), N. 0. (Nordost), O0. (Ost), S. 0. (Südost), S. (Süd), S. W. 
(Südwest), W. (West), N. W. (Nordwest). 
Durch diese Eintheilung soll nach und nach ermöglicht werden, die auf den Eisenbahnen eintreffenden 
Briespostsendungen den einzelnen Bestellungsrevieren ohne Berührung der Central-Postanstalt zuzuführen 
und dadurch die Briefbestellung wesentlich zu beschleunigen. 
Ueber die zu den einzelnen neuen Bezirken gehörigen Straßen und Plätze ist ein Verzeich niß aufge- 
stellt worden, welches bei jeder Postanstalt zur Einsicht ausgehängt ist. 
Damit die Briefe 2c. schon vor der Ankunft auf den Bahnhöfen nach jenen Bezirken sortirt werden 
können, ist erforderlich, 
daß von den Absendern auf den Adressen hinter dem Ortsnamen Berlin die 
abgekürzte Bezeichnung des betreffenden Postbezirkes angegeben werde. 
Die Adresse würde beispielsweise zu lauten haben: 
„Herrn Adolph Alüller 
in 
Berlin N. IV. 
Albrechtstraße Nr. 6. III. Tr.“ 
Die Wohnungsangabe darf nicht fortbleiben, auch wenn der Bezirk angegeben ist. 
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