Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler- Amt. 
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
 
— Pränumerations-Preis für den Jahrgang zwei Thaler. 
  
  
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 10. April 1874. Nr. 15. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs- Sachen: Verweisung des Gesetzes vom 23. Februar 1874...131. 
    
von Ausländern aus dem Reichsgebiete ...Seite 125.       5. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Postdampfschiff- 
2. Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-  Verbindungen mit Dänemark und Schweden; Korrespondenz-  münzen...126.  verkehr mit Ägypten und Rubinen via Brindisi;Erôffnung 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betr.  der Eisenbahn Finnentrop-Attendorn; Postverkehr mit Süd- 
die Erhebung der Uebergangsabgaben von Bier; Kompetenz   Australien via Triest; Postverbindung mit Konstantinopel; 
des Untersteueramtes zu Siegburg; Verzeichniß der den   Eröffnung der Eisenbahn zwischen Schmalkalden und Werns- 
Direktiobehörden und Hauptämtern zur Kontrole der Zölle.  hausen...132. 
und Verbrauchssteuern beigeordneten Beamten...127.     6. Konsulat-Wesen: Ernennungen...134. 
4. Militär-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betr. Ausführung 
  
  
      
        
      
      
       
     
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. der Schlosser Johannes Bosshardt aus Stermenberg (Kanton Zürich in der Schweiz), 
26 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen schweren Diebstahls, durch Beschluß 
der Königlich württembergischen Regierung des Neckar-Kreises zu Ludwigsburg vom 24. März 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
2. der Metzger Salomon Vogl aus Malowitz (Bezirkshauptmannschaft Tabor in Böhmen), 
44 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Reglerung in Düsseldorf vom 27. März d. Js.; 
3. der Eisengießer Felix Golembiosky aus Warschau, 30 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher 
Bestrafung wegen Landstreichers, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei in 
Hannover vom 28. März d. Js.; 
4. der Kürschnergeselle Ole Andreas Olsen aus Aalborg in Jütland, 46 Jahre alt, nach 
erfolgter gerichtlicher 
Bestrafung wegen Bettelns im Rückfalle, durch Beschluß der Königlich  
preußischen Regierung in Schleswig vom 25. März d. Js.; 
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