Contents : Vaterländisches Ehrenbuch II. (2)

58  Bürgerliche  Wirren  in  Deutschland.

vermitteln  gab  es  nichts  mehr.  Der  kaiserliche  Oberbefehlshaber  Fürst  Windischgrätz
  verlangte  Unterwerfung  der  Hauptstadt  und  hielt  an  dem  Auftrage
fest,  die  Ordnung  um  jeden  Preis  herzustellen.  Robert  Blum  trat  nun  als
Hauptmann  an  die  Spitze  einer  Abteilung  der  Nationalgarde  Wiens.  Als
solchem  ward  ihm  nach  dem  Siege  der  kaiserlichen  Truppen,  und  nachdem
Wien  gestürmt  worden  war,  vor  dem  Kriegsgericht  der  Prozeß  gemacht  und
dabei  auf  seine  Eigenschaft  als  Abgeordneter  der  Nationalversammlung  zu
Frankfurt  nicht  die  geringste  Rücksicht  genommen.  Er  fiel  als  eines  der  am
meisten  beklagten  Opfer  jener  „tollen“  Zeit.  Ganz  Deutschland  erschreckte  dieser
Fall,  der  anderseits  aber  auch  zeigte,  daß  die  Regierung  sich  wieder  ermannt
hatte.  Am  höchsten  gingen  natürlicherweise  die  Wogen  der  Erregung  in  Frankfurt
  a.  M.

In  der  unpraktischen  Art  und  Weise,  wie  man  den  Wiederaufban  des
neuen  Reiches  begonnen  oder  vielmehr  versucht  hatte,  sowie  in  der  langsamen
Durchberatung  und  Einkleidung  einer  grundlegenden  Verfassung  zeigten  sich  so
recht  die  verhängnisvollen  Nachwehen  der  langjährigen  Niederhaltung  des  öffentlichen
  Geistes;  stets  waren  ja  die  Staatsbürger  behindert  worden,  ihre  ureigensten
  Interessen  selbst  wahrzunehmen  und  zu  fördern.

Die  Stellung  des  Reichsverwesers,  dessen  Parteilosigkeit,  weil  er  ein
österreichischer  Prinz  war,  vielfach  angefochten  ward,  hatte  sich  unter  den  geschilderten
  mißlichen  Umständen  nicht  bessern  können;  sie  erschien  im  Gegenteil
noch  viel  ohnmächtiger  als  die  der  letzten  deutschen  Kaiser.  Kein  Wunder!
Erzherzog  Johann  standen  ja  solche  Kräfte  und  Mittel,  die  einem  Regenten
wirklichen  Rückhalt  geben,  nicht  zu  Gebote,  er  vermochte  die  Beschlüsse  des
Frankfurter  Parlaments  schlechterdings  nur  dann  durchzuführen,  wenn  die
Einzelstaaten  und  ihre  Regierungen  für  ihren  Teil  damit  einverstanden  waren.
Zwar  hatte  der  Reichskriegsminister  an  sämtliche  Bundestruppen  den  Befehl
erlassen,  dem  Reichsverweser  schon  am  6.  August  durch  Paraden  und  Hochrufe
zu  huldigen;  aber  fast  nirgends  außer  in  einigen  Kleinstaaten  war  man  dieser
Weisung  nachgekommen.  Die  wirkliche  Macht,  der  Heeresbefehl  über  die  Truppen
aller  größeren  Staaten,  war  ausschließlich  in  der  Hand  ihrer  Souveräne  verblieben.


Das  Jahr  ging  zu  Ende.  Kostbare  Zeit  hatte  das  Parlament  mit  Feststellung
  der  „deutschen  Grundrechte,“  die  ohne  Reichsverfassung  sozusagen  in  der
Luft  schwebten,  vergeudet.  Vieles  von  dem  Erträumten  oder  bereits  Errungenen
war  durch  Versäumung  des  rechten  Augenblicks  oder  durch  Überstürzung  und
Thorheit  wieder  verloren  oder  in  Frage  gestellt  worden.  Die  Reichsversammlung
  hatte  endlich  nach  großem  Rede=  und  Müheaufwand  Ende  1848  die
Feststellung  der  deutschen  Grundrechte  fertig  gebracht.  Osterreich,  Preußen,
Bayern,  Hannover  und  Sachsen  lehnten  aber  deren  Annahme  ab.  —  Eine
neue  Frage  tauchte  jetzt  auf,  welche  die  bisherige  Mehrheit  in  der  Reichsversammlung
  in  die  sogenannte  „großdeutsche  Partei“,  die  nicht  von  Österreich
lasseen  wollte,  und  in  die  „kleindeutsche  Partei“  spaltete,  welche  letztere  alles
Heil  von  Preußen  erwartete.  Osterreich  hatte  die  ungetrennte  Einheit  aller