Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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2. Von Tondern über Hoyer nach Sylt. 
Von Tondern nach Hoyer: 
a) mittelst Personenpost, 
b) mittelst Botenpost. 
Von Hoyer nach Sylt mittelst des Dampfschiffes „Germania“. 
Mit der Botenpost von Tondern nach Hoyer gelangt nur Korrespondenz zur Versendung; im 
Uebrigen dient die Verbindung über Hoyer nach Sylt zur Beforderung von Postsendungen jeder Art. 
Berlin W., den 10. Junl 1874. 
Kaiserliches General-Postamt.
 
Postverbindungen mit Helgoland. 
Während der diesjährigen Badezeit dienen zur Vermittelung des Postverkehrs zwischen Deutschland und 
Helgoland: 
1. die zwischen Hamburg und Helgoland verkehrenden Dampfschiffe „Cuxhaven“ und „Hoboken,“ 
sowie 
2. das zwischen Geestemünde (Bremen) und Helgoland verkehrende Dampsschiff „Nordsee“. 
Berlin W., den 12. Juni 1874. 
Kaiserliches General-Postamt.
 
7.  Konsulat- Wesen. 
Dem Kaiserlichen Konsul Dr. Hinkel in New-York ist die allgemeine Ermächtigung zur Abhörung 
von Zeugen und zur Abnahme von Eiden gemäß §. 20 des Gesetzes vom 8. November 1867 ertheilt worden. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag: Inhaber: Otto Loewenstein — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.