Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichskanzler-Amt. 
  
Zu beziehen durh alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler. 
  
  
  
  
  
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Oktober 1874. Nr. 43. 
 
Inhalt: 1 Allgemrine Verwaltungs-Sachen: Verweisung Schlusse des Monats September 1874  ... 370. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 365.     5. Marine und Schiffahrt: Verzeichniß den Seemannsämter 
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs und der ihnen vorgesetzten Landesbehörden 371. 
münzen; Uebersicht über die bis Ende September 1874 für 6. Heimath-Wesen: Ertenntniß des Bundesamts für das 
Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten Heimathwesen ... 377. 
Landes Silber- und Kupfermünzen ... 366. 7. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Post. Dampfschiff- 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an verbindung Lübeck-Kopenhagen Malmoe; Korrespondenz 
Wechselstempelsteuer im Deutschen  Reiche für die Monate verkehr mit Ostindien, China. Japan etc. 378. 
Januar bis September 1871 ... 368. 8. Telegraphen-Wesen: Nachweisang der im  IlI. Quartal 1874 
4. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen vorgekommenen Veränderungen im Bestande der Kaiserlich 
und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderer  Einnahmen deutschen Reichs-Telegraphen-Stationen . 379. 
im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum 9.  Personal-Veränderungen etc.: Ernennungen 380. 
 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind  
 
  
 
 
1. der Tagearbeiter Joseph Breler, geboren 1849 zu Rennersdorf in Böhmen, 
2. Joseph Martinek aus Jablunkau in Oesterreichisch-Schlesien, geboren den 19. März 1860, 
zu 1 und 2 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns 
(zu 2 auch wegen Diebstahls), durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in 
Oppeln vom resp. 14. und 15. September d. Js.; 
 
3. der Former Harm Pietersen aus Ogesand im Königreich der Niederlande, 37 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstrelchens und Bettelns, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Regierung in Düsseldorf vom 2. Oktober d. Js. 
4. der Steinhauer Mathias Feit aus Lüttich im Königreich Belgien, 17 Jahre alt, nach erfolgter 
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß der Königlich preußischen Re- 
gierung in Aachen vom 26. August d. 
Js.; 
5. der Arbeiter Louis Petitprétre, geboren den 14. August 1856 zu Fains (Departement der 
Maas in Frenkreich), 
6. der Erdarbeiter Karl Toussaint, geboren den 11. November 1850 zu Sablon (Landkreis 
Metz in Lothringen), durch Option französischer Staatsangehöriger und ortsangehörig zu 
Pont-à--Mousson in Frankreich, 
zu 5 und 6 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß 
des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom resp. 3. und 6. Oktober d. Js.; 
 
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