Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  einer  fremden  Bekoration.

Im  Namen  Seiner  Muajestüt  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luit—
pold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'm  21.  Jannar  ds.  Js.
allergnädigst  bewogen  gefunden,  dem  Ministerialrathe
  im  k.  Staatsministerium  des  Königlichen
  Hauses  und  des  Aeußern,  Maximilian
Nitter  von  Gietl,  die  Bewilligung  zur  Annahme
  und  zum  Tragen  des  ihm  von  Seiner
Majestät  dem  Kaiser  von  Oesterreich  verliehenen
  Komthurkrenzes  des  kaiserlich  österreichischen
  Franz  Joseph-Ordens  zu  ertheilen.

 

Königreiches.

 

Der  Adelsmatrikel  wurde  einverleibt:

unter  dem  21.  Jannar  ds.  Is.  der  k.  Geheime
  Kriegsrath  und  Sektionsvorstand  im
k.  Kriegsministerium,  Sigmund  Ritter  von
Lechner  in  München,  für  seine  Person  als
Nitter  des  k.  Verdienst-Ordens  der  Bayerischen
Krone,  bei  der  Ritter-Klasse  Lit.  L,  Fol.  33,
Act.-Nr.  9801,.

unter  dem  22.  Jannar  ds.  Is.  der  Oberanditeur
  Michael  Nitter  von  Erl  in  München
für  seine  Person  als  Ritter  des  k.  Verdienst-Ordens
  der  Bayerischen  Krone  bei  der  Nitter-Klasse
  Lit.  E,  Fol.  12,  Act.-Nr.  10311,

unter  dem  26.  Jannar  ds.  Is.  der  Direktor
der  Versicherungs-Abtheilung  der  Bayerischen
Hypotheken=  und  Wechselbank,  Theodor  Nitter
von  Sendtner  in  München,  für  seine  Person
als  Nitter  des  k.  Verdienstordens  der  Bayerischen
Krone  bei  der  Nitter-Klasse  Lit.  S,  Fol.  94,
Act.-Nr.  1122s,

unter  dem  27.  Jannar  ds.  Is.  der  Direktor
Otto  Nitter  von  Böhm,  Vorstand  der  Verkehrsabtheilung
  der  General-Direktion  der  k.
Staatseisenbahnen  in  München,  für  seine  Person
als  Nitter  des  k.  Verdienstordens  der  Bayerischen
  Krone  bei  der  Ritter-Klasse  Lit.  B,  Fol.  50,
Act.-Nr.  12491,  und  «

unter  dem  29.  Jannar  ds.  Is.  der

Ministerialrath  im  k.  Staatsministerium  der
Finanzen,  Andreas  Nitter  von  Seißer  in
München,  für  seine  Person  als  Nitter  des
k.  Verdienstordens  der  Bayerischen  Krone  bei
der  Nitter-Klasse  Lit.  S,  Fol.  95,  Act.-Num.
13271.

 

Berichtigung.

In  der  Bekanntmachung  vom  22.  Januar  1890,  den  Vollzug  des  Reichsgesetzes  vom  11.  Januar  1876  über
das  Urheberrecht  an  Mustern  und  Modellen,  hier  den  gewerblichen  Sachverständigenverein  betreffend,  —  Ges.=  und
Verordn.-Bl.  1890  Nr.  2  Seite  87  letzte  Zeile  —  hat  es  nicht  „E.  Nistler“  sondern  „E.  Nister“  zu  heißen.