Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler-Amt. 
   
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
  
 
  
  
  
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. November 1874. Nr. 48. 
Inhalt: 1. Allgemelne Verwaltungs-Sachen: Verweisung  4. Zoll- und Steuer- Wesen: Bundesrathsbeschlüsse, betr. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete ... Seite 421. flüssigen Eisenzucker und Denaturirung von Salz; Auf- 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen hebung eines Nebenzollamts ...  425. 
und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen 5. Helmath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das 
im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Heimathwesen ... 425. 
Schlusse des Monats Oktober 1874. ... 422. 6. Eisenbahn-Wesen: Publikation der Eisenbahn-Fahrpläne; 
3. Münz-Wesen: Abkürzung von Mark; Uebersicht über die Aus- Handhabung der Beschwerdebücher auf den Eisenbahnstationen 
prägung von Reichsmünzen; Uebersicht über die bis Ende ... 426. 
Oktober 1874 für Rechnung des Deutschen Reichs zur Ein- 7. Konsulat-Wesen: Ernennungen ... 428. 
ziehung gelangten Landes-Silber- und Kupfermünzen ... 423. 8. Personal- Veränderungen etc.: in der Marine ... 428. 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.  
  
Die Ausweisung des Schuhmacher -Isaak Krähl (alias Grell) aus dem Reichsgebiete (Central-Blatt Seite 339 
Nr. 2) ist zurückgenommen worden. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
 
 
 
1. der Schneidergeselle Wenzel Kratochwill, 25 Jahre alt, gebürtig aus Nieder-Llebich (Bezirk 
Böhmisch -Leipa in Böhmen), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
Bettelns, Gebrauch eines falschen Namens und falscher Atteste, sowie wegen Nichtbefolgung 
der vorgeschriebenen Reiseroute, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung 
zu Oppeln vom 3. Oktober d. Js.; 
2. der Bäckergeselle Michaal Mages aus Neubau (Gemeinde Mäuchhaus, Bezirk. Bischofteinitz in 
Böhmen), 66 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, sowie 
wegen Diebstahls, durch Beschuß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Straubing vom 
31. Oktober d. Js.; 
3. der Schneider Moritz Bernhard, 29 Jahre alt, geboren und ortsangehörig zu Preschkow 
(Gouvernement Kalisz in Russisch-Polen, und dessen Ehefrau Rosa, geborne Levi, 33 Jahre 
alt, gebürtig aus Hosto (Bezirk Gratz in Oesterreich), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
wegen Landstreichens, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Feuchtwangen 
vom 5. November d. J.; 
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