Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler-Amt. 
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations- Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
II. Jährgang. Berlin, Freitag, den 18. Dezember 1874. Nr. 51.   
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisungen       5. Konsulat-Wesen: Ernennungen etc. ... 443. von Ausländer aus dem Reichsgebiete ... Seite 439. 
      
6. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an 
2. Münz- Wesen:  Übersicht über die Ausprägung von Reichs-  Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate 
münzen; Uebersicht über die bis Ende November 1874 Januar bis November 1874 ... 444. 
     
 
für Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten 7. Eisenbahn-Wesen: Amtliche Belehrung des Publilums an 
 
  
 
 
Landes-Silber- und Kupfermünzen ... 441. Billetschaltern und Güter-Expeditionen; Sorgfältige Aus- 
3. Handels- und Gewerbe- Wesen: Dispensation von ärzt- füllung etc. der Frachtbriefe seitens der Güter- Expeditionen 
  
 
 
licher Prüfung etc. ... 443.  ... 446. 
4. Telegraphen-Wesen: Bekanntmachung, betr. die auf Reichs- 8. Personal-Veränderungen etc.: Ernennung ... 446. 
markwährung lautenden Telegraphen-Freimarken ... 443. 
  
 
         
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. die Dienstmagd Marla Josephina Müller, geboren den 4. Jull 1846 zu Eupen (Rhein- 
provinz, Königreich Preußen), welche in Folge des mehr als zehnjährigen Aufenthaltes ihrer 
Eltern in Belgien die preußische Staatsangehörigkeit verloren hat, nach Verbüßung einer 
wegen Betrugs und Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten dreljährigen Zuchthaus- 
strafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Reglerung in Aachen vom 15. No- 
vember d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
2. der Musiker und Marionettenspieler Johann Nepomuk Schubert, 29 Jahre alt, und dessen 
Schwester Franziska Schubert, 22 Jahre alt, beide aus Ribnik Bezirk Landskron, Kreis 
Chrudim in Böhmen), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens durch Be- 
schluß des Königlich bayerischen Bezirlsamts in Sulzbach vom 22. Oktober d. Js. 
3. der Schuhmachergeselle Franz Frana, geboren im Jahre 1829 zu Tedrazik (Bezirt Schütten- 
hofen in Böhmen) und ortsangehörig daselbst. 
4. der Handarbeiter Franz Dusek aus Nezdic (Bezirk Schüttenhofen in Böhmen), 35 Jahre alt, 
zu 3 und 4 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, 
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in Regen vom resp. 12. und 
16. November d. Js.; 
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