Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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5. der Sprachlehrer Theodor Meyhoffer, geboren am 2. Oktober 1851 zu Zürich in der 
 
Schweiz, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des 
Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom 1. Dezember d. Js.; 
6. der Schlosser Johann Großmann, 25 Jahre alt, geboren und ortsangehörig zu Küßnacht 
(Kanton Schwyz in der Schweiz), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Kolmar vom 2. Dezember d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. 
der Schreiner und Trödler Jakob Schneider aus Zell bei Winterthur (Kanton Zürich in 
der Schweiz), 49 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls, Erpressung 
und Betrug erkannten zweijährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich württem- 
bergischen Regierung des Neckarkreises zu Ludwigsburg vom 4. Dezember d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens und Bettelns, 
 
 
 
 
 
 
2. der polnische Ueberläufer Lorenz Drzebowskl aus Warschau, 22 Jahre alt, 
3. der Tuchmacher Edmund Reinhold aus Freudenthal bei Troppau (Oesterreichisch, Schlesien), 
33 Jahre alt,  
zu 2 und 3 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln vom 
resp. 13. und 20. November d. Js.; 
4. der Arbeiter Alois Retter aus Frankenberg (Oesterreich ob der Ens), 36 Jahre alt, durch 
Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Merseburg vom 10. Dezember d. Js.; 
5. der Sattlergeselle Karl Joseph Krebs, geboren zu Reichstadt, ortsangehörig zu Kunersdorf 
in Böhmen, 17 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in 
Schleswig vom 5. Dezember d. Js.; 
6. der Buchbindergeselle Samuel Emanuel Heinrich Müller, geboren und ortsangehörig zu 
Belp (Kanton Bern in der Schwelz), 52 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen 
Landdrostei in Stade vom 21. November d. Js.;  
7. der Schuhmacher Jakob Lehnisch aus Prag, 24 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirks-Regierung in Düsseldorf vom 5. Dezember d. Js.; 
8. der Tagelöhner Ferdinand Stöhr, gebürtig aus Wien, ortsangehöri dz Seewiesen (Bezirk 
 
Schuttenhofen in Böhmen), 20 Jahre alt, durch Beschluß der  
Königlich württembergischen 
Regierung des Neckarkreises zu Ludwigsburg vom 4. Dezember d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
	        
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