III. Das Retablissement des preußischen Staates. 145
liebe, sondern zunächst um im Interesse des Staates ihre Lei—
stungsfähigkeit zu steigern, die Bauern geistig und sittlich hob,
um so mehr mußten sie ihre gesellschaftliche Unterordnung und
ihre politische Rechtlosigkeit empfinden. Dahin mußte schließlich
führen, was Friedrich für die Hebung der Volksschule that.
Auch dabei scheinen Eindrücke und Erfahrungen mitgewirkt zu
haben, die ihm im Gegensatz zu den Zuständen des eigenen
Landes während des Aufenthalts in Sachsen zu teil geworden
waren, seit der Reformation dem klassischen Lande der Schulen
und der Schulmeister, welches trotz seines wirtschaftlichen
Elends und der Entartung seines von dem Evangelium abgefallenen
Fürstenhauses anf die deutsche Geisteskultur gerade
im 18. Jahrhundert segensreich einwirkte. Aus eigener Anschanung
mit dem hohen Stande der Volksbildung in Sachsen
bekannt geworden, scheint Friedrich in der Haltung seines Volkes
während des eben durchgerungenen Kampfes Mängel empfunden
zu haben, die er dem Zurückbleiben auf diesem Gebiete schuld
gab und durch rascheren Fortschritt in demselben zu beseitigen
hoffte. Noch vor Unterzeichnung des Friedens benachrichtigte
er (12. Februar 1763) den Minister von Danckelmann, er habe
acht sächsische Schulhalter geworben, mit deren Hilfe er die
Landschulen in den Marken und Hinterpommern verbessern
wolle, und inmitten der eiligen Arbeit an dem Retablissement
des erschöpften Staates fand er Zeit und Kraft zur Ausarbeitung
des General-Landschulreglements vom 12. August 1763.
Auch darin offenbart sich der Wandel, den während des Krieges
sein religiöses Denken erfahren hatte, daß er ohne die Grundlage
eines vernünftigen sowohl als christlichen Unterrichts, der
die Jugend zur Gottesfurcht und anderen nützlichen Dingen
anleitete, sich von der Sorge für das Wohl seiner Länder und
aller Stände Erfolg nicht versprechen zu können meinte. Weil
mur so recht materielles Gedeihen zu hoffen ist, will er der
„höchst schädlichen und dem Christentum unanständigen Unwissenheit“
abhelfen, damit in Zukunft „in den Schulen geschicktere
und bessere Unterthanen“ erzogen und gebildet werden.
So führte er den Schulzwang in dem erweiterten Sinne ein,
daß Eltern, Vormünder und Herrschaften bei Strafe verpflichtet
Prutz, Preußische Geschichte. III. 10