Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. v. Mts. beschlossen, 
die in Bezug auf Halskragen aus Leinen und Papier hervorgetretene Verschiedenheit des Klassi- 
fikationsverfahrens dahin zu entscheiden, daß Halskragen mit einer Zwischen- oder Unterlage von 
Papier, deren Schauseite aus leinenem Zeugstoff besteht, nach Nr. 18. e. des Tarifs mit 30 MA 
für den Zentner zu verzollen sind. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Gardelegen im Hauptamtsbezirk Stendal ist die Be- 
fugniß zur Erledigung und Ausfertigung von Begleitscheinen I. über Hopfen beigelegt worden. 
  
Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Wiesbaden im Hauptamtsbezirk Bieberich ist die Befugniß 
zur Abfertigung der auf den Eisenbahnen ein= und ausgehenden Waaren nach Maßgabe der §#s. 66 bis 71 
des Vereinszollgesetzes, sowie zur Gestattung von Aus= und Umladungen der auf den Eisenbahnen unter 
Wagenverschluß beförderten Güter, — §. 65 des Vereinszollgesetzes — beigelegt worden. 
  
Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Iserlohn im Hauptamtsbezirk Dortmund ist die Befugniß 
- 1. zur Erledigung von Begleitscheinen J. über rohe Nessel, welche zum Bedrucken mit der Bedin- 
gung der Wiederausfuhr eingehen und 
2. zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. über die nach der Verarbeitung wieder auszuführenden 
baumwollenen Zeugwaaren, 
beigelegt worden. 
  
Den Königlich sächsischen Untersteueramte zu Großenhain ist die Befugniß zur unbeschränkten Erledi- 
gung von Begleitscheinen II. und Uebergangsscheinen beigelegt worden. 
  
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