Nachweisung
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der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1877 bis zum Schlusse des Monats April 1877.
Die Soll-Ein- ss. . Differen
Bezeichnung nahme beträgt Bonifllatio- Einnahme s d[r
vom Beginn nen auf in demselben Spalten 4
der bis zum gemein= Bleiben Zeitraum ind 5
ereeenden sörftüc —iniiee
Einnahmen. Monats Rechnung Vorjahrs — weniger
A A M - M
1. 2. 3. 4. 5. 6.
1. Zölle und gemeinschaftliche Verbrauchs-
steuern (vergl. die spezielle Nachweisung
Seite 260)0)0)0 13.711.931 2.076.922 11.635.0090 20. 426. 249 — S. 791.240
2. Wechselstempelsteuer (desgl. Seite 270) — — 566.297 531.503 34.794
3. Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 9.400.738 9.030.203 370.535
4. Reichseisenbahn-Verwaltung") — — 2.868.6242.909.094 40.470
Zu 4.) Die Einnahme des laufenden Jahres ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahrs nach den definitiven
Feststellungen angegeben. Verner sind für beide Jahre die Einnahmen der von dem Reiche gepachteten Wilhelm-Luxem-
burg-Bahnen, welche in den Nachweisungen des Vorjahres nicht berücksichtigt worden sind, mit einbegriffen; ohne die-
selben stellen sich die Zahlen wie folgt:
Einnahmen für den Monat April 1877
2.553.340 4
Einnahmen in demselben Zeitraum des Vorjahees 2551.839
demnach 1877 mehr —
1.501
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