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4. der Tagearbeiter Friedrich Gutenberger, auch Guggenberger genannt, geboren zu
Graz in Steyermark, wohnhaft zu Jägerndorf in Oesterreichisch-Schlesien, 32 Jahre alt,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom 10. April d. J,
5. der Tagearbeiter Gottlieb Schwankowsky, geboren zu Stumow in Nußland, zuletzt
wohnhaft zu Turek, Gouvernement Kalisch in Russisch-Polen, 25 Jahre alt,
6. der Arbeiter Wilhelm Zimmermann, geboren zu Albrechtsdorf, ortsangehörig zu Gablonz
in Böhmen, 16 Jahre alt,
zu 5 und 6 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks -Regierung zu Liegnitz
vom 8. Februar bezw. 5. Mai d. J.;
7. der Arbeiter Wojececk (Gregor) Lescnack aus Grabosky-Kuanicy bei Kalisch in Russisch-
Polen, 18 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Merse-
burg vom 24. Mai d. J
8. der Schneider Arnold Tacobi-), 48 Jahre alt, und
9. dessen Ehefrau Sara, geborene Jacobi, 45 Jahre alt, ortsangehörig zu Onipa in Russisch-
Polen, angeblich zuletzt zu Helicourt in Frankreich wohnhaft,
zu 8 und 9 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Wiesbaden
vom 17. Mai d. J.;
10. der Kesselschmied Michall Joassin aus Othee bei Lüttich, 40 Jahre alt, durch Beschluß
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Köln vom 19. Mai d. J.,
11. der Strumpfwirker Emanuel Pixa, 31 Jahre alt, und
12. dessen Ehefrau Anna Pixa, 37 Jahre alt,
zu 11 und 12 geboren und ortsangehörig zu Wälischbirken, zuletzt wohnhaft zu Wilshofen
in Böhmen, durch Beschluß des Stadtmagistrats zu Passau vom 13. April d. J.;
12. der Uhrmacher Samuel Lesvinsky, geboren zu Augustowo in Russisch-Polen, 36 Jahre
alt, durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburgischen Ministeriums des Innern zu
Schwerin vom 7. März d. J.,
14. der Handelsmann Birchas Bollag, geboren und ortsangehörig zu Ober-Endingen, Kanton
Aargau in der Schweiz, 41 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten
zu Kolmar vom 29. Mai d. J., .
15. der Schreiner Franz Altneder aus Neustadtl, Bezirk Tagau in Böhmen, 17 Jahre alt,
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Straßburg vom 5. Juni d. J.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1 wegen Landstreichens, Bettelns, Gebrauchs eines falschen Legitimationsattestes
und Führung falschen Namens,
zu 2, 4, 5 und 7 bis 10 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 3 und 15 wegen Landstreichens,
zu 6 wegen Landstreichens, Bettelns und Fälschung eines Legitimationspapiers,
zu 11 und 12 wegen Landstreichens, Widerstands und Beleidigung,
zu 13 wegen Bettelns, nach mehrmaliger Bestrafung wegen der gleichen Uebertretung
innerhalb der letzten drei Jahre,
zu 14 wegen Landstreichens und Verübung groben Unfugs,
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
*) Vergl.
Central--Blatt Jahrgang 1875 Seite 275 Ziffer 3.