Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

Central-Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
V. Jahrgang. 
Berlin, Freitag, den 23. November 1877. 
9#7 47. 
4- 
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Mittheilung, 
betreffend Rinderpest; — Bekanntmachung, betreffend die 
Gehaltszahlung an die Beamten des Patentamts; — Ver- 
weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 557 
tigtes Verzeichniß derjenigen Königlich preußischen 3 ll- 
und Steuerämter im Innern, auf welche Begleitscheingüter 
unter Eisenbahnwagen--Verschluß abgefertigt werden dürfen 
563 
2. Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; — 5. Maaß= und Gewichts-Wesen: Bundesrathsbeschluß, be- 
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- treffend die Anwendung abgekürzter Maaß- und Gewichts- 
lichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen für die Bezeichnungen 565 
Zeit vom 1. April 1877 bis zum Schlusse des Monats 6. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seesteuermanns- 
Oktober 1877 559 Prüfung; — Ertheilung eines Flaggenattestes 566 
3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 7. Post= und Telegraphen-Wesen: Versendung von Mustern 
münzen; — Uebersicht über die bis Ende Oktober d. J. mit Katalogen und Preislisten . 566 
eingezogenen Landesmünzen . 560 8. Eisenbahn -Wesen: Eröffnung der Bahrstrecken Kr#R 
4. Zoll= und Steuer = Wesen: Errichtung einer Zollabfer- M. Gladbach Rheydt und Neuß-Neersen 567 
tigungsstelle und Befugniß eines Steueramts; — Berich- 
  
9. 
Konsulat-Wesen: Todesfall, Exequatur. Ertheilungen 567 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Bekanntmachung. 
Seit Erlaß der Bekanntmachung vom 15. d. M. (S. 529) sind neue Ausbrüche der Rinderpest innerhalb des 
Reichsgebiets nicht vorgekommen. 
Eibingen ist nach Beendigung der Desinfektionsarbeiten auf Grund des §. 37 der Instruktion 
vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 147) für seuchenfrei erklärt worden. 
Hiermit ist die Ninderpest 
im gesammten Reichsgebiete für erloschen zu erachten. 
Berlin, den 22. November 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
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