Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

                                 — 565 — 
                                5. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. Oktober d. J. beschlossen: 
die Bundesregierungen seien zu ersuchen, anzuordnen, daß im amtlichen Verkehr, sowie bei dem 
Unterricht in den öffentlichen Lehranstalten, die in der nachfolgenden Zusammenstellung aufgeführten 
abgekürzten Bezeichnungen der Maaße und Gewichte, unter Beobachtung der beigefügten Regeln, 
ausschließlich in Anwendung gebracht werden. 
Berlin, den 20. November 1877. 
                          Der Reichskanzler. 
                           In Vertretung: 
                              Hofmann. 
  
  
Zusammenstellung der abgekürzten Maaß- und Gewichtsbezeichnungen. 
A. Längenmaaße: 
Kilometer km 
Meter   m 
Centimeter Cm 
Millimeter.. . . . mm 
B. Flächenmaaße: 
Quadratkilometer . . . . qkm 
Hektteor ha 
Ar.. .. . . .a 
Quadratmetter. . qm 
Quadratcentimeter . qem 
Quadratmillimeter . . . . qmm 
C. Körpermaaße: 
Kubikmeter cbm 
Hektolitter hl 
Liter L 
Kubikcentimeter Ccm 
Kubikmillimeteer. cmm 
D. Gewichte: 
Tonenn . . . .t 
Kilogramm . .. . . .kg 
Gramm .... . . . g 
Milligramm. .. . . .mg 
1. Den Buchstaben werden Schlußpunkte nicht beigefügt. 
2. Die Buchstaben werden an das Ende der vollständigen Zahlenausdrücke — nicht über das Dezi- 
malkomma derselben — gesetzt, also 5,37m, — nicht 537 und nicht 5 m 37 cm —. 
3. Zur Trennung der Einerstellen von den Dezimalstellen dient das Komma, — nicht der Punkt —. 
Sonst ist das Komma bei Maaß= und Gewichtszahlen nicht anzuwenden, insbesondere nicht zur 
Abtheilung mehrstelliger Zahlenausdrücke. Solche Abtheilung ist durch Anordnung der Zahlen in 
Gruppen zu je 3 Ziffern, vom Komma aus gerechnet, mit angemessenem Zwischenraum zwischen 
den Gruppen zu bewirken. 
  
  
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