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5. Maaß= und Gewichts-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. Oktober d. J. beschlossen:
die Bundesregierungen seien zu ersuchen, anzuordnen, daß im amtlichen Verkehr, sowie bei dem
Unterricht in den öffentlichen Lehranstalten, die in der nachfolgenden Zusammenstellung aufgeführten
abgekürzten Bezeichnungen der Maaße und Gewichte, unter Beobachtung der beigefügten Regeln,
ausschließlich in Anwendung gebracht werden.
Berlin, den 20. November 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann.
Zusammenstellung der abgekürzten Maaß- und Gewichtsbezeichnungen.
A. Längenmaaße:
Kilometer km
Meter m
Centimeter Cm
Millimeter.. . . . mm
B. Flächenmaaße:
Quadratkilometer . . . . qkm
Hektteor ha
Ar.. .. . . .a
Quadratmetter. . qm
Quadratcentimeter . qem
Quadratmillimeter . . . . qmm
C. Körpermaaße:
Kubikmeter cbm
Hektolitter hl
Liter L
Kubikcentimeter Ccm
Kubikmillimeteer. cmm
D. Gewichte:
Tonenn . . . .t
Kilogramm . .. . . .kg
Gramm .... . . . g
Milligramm. .. . . .mg
1. Den Buchstaben werden Schlußpunkte nicht beigefügt.
2. Die Buchstaben werden an das Ende der vollständigen Zahlenausdrücke — nicht über das Dezi-
malkomma derselben — gesetzt, also 5,37m, — nicht 537 und nicht 5 m 37 cm —.
3. Zur Trennung der Einerstellen von den Dezimalstellen dient das Komma, — nicht der Punkt —.
Sonst ist das Komma bei Maaß= und Gewichtszahlen nicht anzuwenden, insbesondere nicht zur
Abtheilung mehrstelliger Zahlenausdrücke. Solche Abtheilung ist durch Anordnung der Zahlen in
Gruppen zu je 3 Ziffern, vom Komma aus gerechnet, mit angemessenem Zwischenraum zwischen
den Gruppen zu bewirken.
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