Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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6. Maaß- und Gewichts-Wesen. 
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Ergänzungen bezw. Abänderungen und Berichtigungen des Verzeichnisses der Eichungs-Aufsichts— 
behörden und der Eichämter im Deutschen Reich (exkl. Bayern) mit Angabe der von ihnen ge— 
führten Stempelzeichen, sowie des Umfanges ihrer Zuständigkeit (s. Central-Blatt für das Deutsche 
Reich V. Jahrgang 1877 S. 572 ff.). 
I. Seit dem Abdrucke des qu. Verzeichnisses im Central-Blatt für das Deutsche Reich ein- 
getretene Ergänzungen und Abänderungen. 
1. Ausfsichtsbezirk 1. 
Zu S. 575. Zu Goldap (Reg.-Bez. Gumbinnen) ist ein Eichamt erri htet, welches das Stempelzeichen des 
eingegangenen Eichamtes zu Wartenburg a führt und bis auf weiteres zur Eichung und 
Stempelung von Längenmaaßen, Flüssigkeitsmaaßen, Gewichten und Waagen befugt ist. 
2. Aussichtsbezirk 8. 
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Zu S. 584. Dem Eichamte zu Wilhelmshaven Ex# ist bis auf weiteres die Befugniß zur Eichung und 
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Stempelung von Längenmaaßen, Hohlmaaßen, Gewichten und Waagen beigelegt worden. 
3. Aufsichtsbezirk 11. 
a) Zu S. 588, 589 und 591. Den Eichämtern zu Mülheim a. Ruhr % zu Treis i und zu Pün- 
derich * ist bis auf weiteres die Befugniß zur Ermittelung des Inhalts 
und zur Stempelung von Fässern beigelegt worden. 
b) Zu S. 591. Zu Altenahr (Reg.-Bez. Koblenz) ist ein Eichamt errichtet, welches das Stempelzeichen eund 
führt und bis auf weiteres zur Ermittelung des Inhalts und zur Stempelung von Fässern 
befugt ist. 
4. Aufsichtsbezirk 16. 
Zu S. 597. Das Eichamt zu Friesoythe a ist eingegangen. 
5. Aufsichtsbezirk“ 20. 
Zu S. 598. Die Befugnisse des Eichamtes zu Bergedorf a, welches seit dem 1. Juli 1877 für Rech- 
nung der Gemeinde verwaltet wird, sind auf bie Ermittelung des Inhalts und die Stempe- 
lung von Fässern ausgedehnt worden.
	        
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